Die darstellenden und die bildenden Künste. 225
der dadurch erzeugten Kehlfertigkeit der Sänger doch immer
mehr der Erfüllung jener Vorbedingungen, welche für die Aus—
gestaltung des Einzelgesanges gestellt werden mußten. Die
Mittel zum ersten Ausdruck individueller Stimmungen und
Leidenschaften schienen jetzt gleichwohl langsam erreicht zu
werden: ein neues Ideal, das des kunstmäßigen ausdrucks—
vollen Einzelgesanges im Gegensatze zur gebundenen Chormusik,
leuchtete leise hervor.

Wirklichkeit aber wurde es erst in dem Dramma per
musica, das man seit Mitte des 17. Jahrhunderts auch als
Opera bezeichnete, in der ältesten Oper.

In Italien, vor allem in Florenz, war im letzten Viertel
des 16. Jahrhunderts aus den Bestrebungen der Renaissance
wie aus der immer stärker entwickelten Neigung zu dramatisch⸗
musikalischen Vorstellungen der Wunsch hervorgegangen, das
hellenische Drama, das man sich als Musikdrama dachte, wieder
zu beleben. Dazu war neben den Chören, deren musikalische
Wiedergabe in den bestehenden Formen des mehrstimmigen
Gesanges ohne weiteres erreichbar schien, vor allem die Ent—
wicklung einer Monodie notwendig, die der Rhythmik des
Verses wie dem Sinne des gesprochenen Wortes schlicht und
würdig gerecht wurde. Sie ward gegen Ende des 16. Jahr—
hunderts zunächst im ariosen Einzelgesang, dann auch im Secco—
rezitativ gefunden, wobei allmählich das Rezitativ für den ein—
fachen Dialog, das Arioso für die Darlegung anhaltender
Gemütszustände bestimmt ward. Damit war in doppeltem
Sinne, unter mancherlei Ausnützung älterer dramatisch-musika—
lischer Formen, der Weg zum langersehnten Ziele, zur Be—
seelung des Einzelgesanges, eröffnet.

Auf dem neuen Pfade gesellte sich zum Einzelgesang
und damit überhaupt zum Dramma per musiea sehr rasch
das andere Mittel stärkerer Individualisierung musikalischen
Empfindens, das gegen Ende des 16. Jahrhunderts in der
Instrumentalmusik entwickelt worden war. Klavier, Laute,
Viola, auch Blasinstrumente wurden nunmehr spystematisch
herangezogen, teils zur Begleitung des Madrigals, womit das

Lamprecht, Deutsche Geschichte. VI. 15