Die darstellenden und die bildenden Künste. 321
schwunges und frischesten Lebens leibend und lebend ent—
gegentritt.

Welch ein Gegensatz dieser Bilder zu der Mahlzeit der
Amsterdamer Sankt-⸗Jorisschützen vom Jahre 1648, dem Meister⸗
werke des Bartholomeus van der Helst! Dort viel Gemein—
gefühl, lustige Derbheit und die Wohligkeit der allerjovialsten
Laune, hier gemessene Haltung und eine etwas trockene Vor—
nehmheit des Pinsels, die vor allem dem Einzelbildnis zum
Rechte verhilft.

Mit der steigend patrizischen und darum immer vor—
nehmeren Haltung der Schützengesellschaften war es den Dar—
gestellten anscheinend bald nicht mehr fein genug, sich beim
lustigen Mahle schildern zu lassen; das Holland der Mitte des
17. Jahrhunderts wünschte neue Vorwürfe, die sich mit den
geänderten Gesellschaftsbegriffen vertrugen. So hat schon Jan
van Ravesteyn in seinen Doelenstücken aus den Jahren 1616
und 1618 die Haager Schützenoffiziere gemalt, wie sie nach
jährlichem Brauche vom Rate mit einem Becher Ehrenweins
empfangen werden; die Residenz ging mit der feineren Auf⸗
fassung voran.

Im Verlaufe der auf diese Weise freigewordenen Bahn
ist dann das berühmteste Doelenstück überhaupt entstanden, die
sogenannte Nachtwache Rembrandts, der Auszug der Amster—
damer Schützenkompanie des Hauptmanns Frans Banning Cock.
Durchschreitet man im Amsterdamer Reichsmuseum den Ein⸗
gang des ersten Stockwerks, so erhält man von dem in einen
Saal auslaufenden Hintergrunde her einen magischen Eindruck,
der unwiderstehlich anzieht. Es ist das aus dem Rahmen der
Nachtwache heraus brennende Fackellicht. Tritt man dem
großen Bilde näher, so sieht man in lebhafter Bewegung eine
Menge Fußvolks aus einem Portale hervorquellen und eine
Stufe hinabschreiten zur Ordnung und Sammlung: Schützen,
Trompeter, Fahnenträger, in der Mitte der Hauptmann, dem
Leutnant Befehle erteilend. Es ist ein durchaus dramatischer
Vorgang, der aus dem Persönlichen heraus ins Tyypische ge—
hoben ist durch das alles verklärende, gruppierende, Wichtiges

LKamprecht, Deutsche Geschichte. VI. 21