Wirtschaftliche und soziale Lage nach dem Dreißigjährigen Kriege. 353
mochte, zog sich in die Städte, und die Bauern selbst suchten
ihre Kinder dazu zu bringen, daß sie in der Stadt ein Hand—
werk erlernten.

Niedrige Preise, hohe Arbeitslöhne: das war die unfrucht⸗
bare Kombination, die nach dem Kriege eine freie wirtschaft—
liche Tätigkeit auf dem platten Lande kaum aufkommen ließ.
Mag sein, daß der Bauer für diese überhaupt noch nicht reif
war; noch bis ins 19. Jahrhundert hinein hat er im allgemeinen
den Wirtschaftssinn des Unternehmers nicht gehabt und darum
ungern Ersparnisse statt in Landzukäufen in Verbesserungen
angelegt und Gewinn lieber im Aufhäufen eigener Erzeug⸗
nisse als in deren Verkauf gesucht. Aber neben dem Bauer
stand der Grundherr: war er nun unter diesen Umständen
etwa in der Lage, jenen Weg zur Entwicklung freierer Wirt⸗
schaft fortzuwandern, den er, zaghaft genug, schon einmal in
glücklicheren Zeiten betreten hatte? Er fand es viel bequemer,
seine Grundholden zu Arbeitssklaven zu machen und somit
allerdings zu einem wirtschaftlichen Unternehmer zu werden,
aber zu einem solchen, der über die Arbeitskraft seiner unter⸗
gebenen Bauern rücksichtslos zu disponieren, mithin ihre Dienste
nach der Konjunktur zu ändern und vor allem zu mehren be⸗
flissen war.

Aus diesem Zusammenhange erst ergab sich für große Teile
Deutschlands die volle Knechtung des Bauern. So liegen z. B.
in Brandenburg aus der Zeit vor dem Kriege noch zahlreiche
Beschwerden des Adels darüber vor, daß die Bauern ihm
schuldige Dienste zu leisten verweigert hätten; später dagegen
hört man nur selten noch von solcher Freiheit; und im ganzen
galt nunmehr der Sinn der Worte Philanders von Sittewald:

Tugend hin, Tugend her!
Spielen, Prassen, Hunde und Vögel ziehn, Kauderwelschen,
Bochen, Poltern, Fluchen, Alfänzen, Bauernichinden. Rauben, Sengen:
das macht der Junker!
Und mit den Wandlungen der grundherrlichen Herrschaft
waren die Leiden des Bauern noch nicht zu Ende. Er war
zugleich wesentlich der Träger der immer erhöhten Steuern,

amvprecht., Deutsche Geschichte. VI. 28