Wirtschaftliche und soziale Lage nach dem Dreißigjährigen Kriege. 358

III.

Gegenüber diesem Verfall der bäuerlichen Zustände blühte
dem Bürger immerhin noch ein besseres Los. Die bürgerliche
Bevölkerung nahm zwar auch stark ab; Augsburg z. B., das
noch nicht einmal allzusehr vom Kriegslose betroffen ward,
hatte um 1618 etwa 45 000 Einwohner gehabt, zählte deren
aͤber 1645 nur noch 21018; im ganzen aber war es doch
nirgends zu jener buchstäblichen Dezimierung der Menschen ge⸗
kommen, die auf dem platten Lande gar nicht selten war, ge⸗
schweige denn daß ganze verlassene Städte ein Gegenstück zu
den doͤrflichen Wüstungen geboten hätten. Die Städte waren
eben durch ihre Mauern besser geschützt, und sie erwiesen sich
hierdurch als tatsächlicher Zufluchtsort der ländlichen Bevölkerung
ebensosehr wie durch die innere Ordnung, die sie aufrechtzuerhalten
wußten. In augenscheinlicher Weise zeigte sich, um wie viel
stärker doch die Selbstzucht der städtischen Massen war, die
eine alte bürgerliche Kultur zu besserer Freiheit erzogen hatte:
fast durchweg blieben die alten Verfassungen erhalten, und
nirgends kam es zu jenen radikalen, umstürzlerischen Szenen,
zu jenem groben Anarchismus, der auf dem Lande nicht selten
zutage trat.

Freilich: neben der besseren Erhaltung des Leibes und
Lebens waren in den Städten, den alten Sitzen des nationalen
Reichtums, um so entschiedenere Vermögensverluste festzustellen.
Wir haben gesehen, wie in dieser Hinsicht schon die heillose
Verschuldung des platten Landes einwirken mußte. Dazu
kamen aber starke Verluste auch aus den Peripetien der
städtischen Kultur selbst: teils durch unmittelbare Zerstörungen
angelegten Kapitals infolge kriegerischer Ereignisse, teils durch
die allgemeine Stockung des Verkehrs und das mit beiden Vor⸗
gängen verbundene Fallissement altangesehener Häuser. Und
auch in regulären Brandschatzungen wie durch zwangsweise
Aufnahme von Leihkapitalien für die Kriegführung wurden den
bürgerlichen Betrieben außerordentliche Mittel entzogen.

So war denn ein allgemeiner Rückgang der Vermögens—

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