370 Achtzehntes Buch. Zweites Lapitel.
wie sie nur noch wenige, erste Fürstengeschlechter unter lang⸗
samer Unterdrückung der anderen aufzubringen vermochten.
Daher traten die kleinen Fürstengeschlechter zurück; in
den Vordergrund schoben sich die ausgedehnteren Mächte des
Nordens und Ostens, namentlich der Kolonisationsgebiete, deren
ausgedehntes Areal, einst in extensivster Weise eingenommen
und benutzt, nun intensiverer Beherrschung unterworfen ward
und damit schon an sich den kleinen westlichen, schon seit langer
Zeit intensiver ausgebeuteten Territorien überlegen auftrat!.
Dementsprechend ging den alten zentralen Reichsgebieten
Südwestdeutschlands die Führung, die für sie schon im 16. Jahr⸗
hundert zweifelhaft geworden war, nun vollends verloren. Hier,
am Rhein und in Schwaben, in Hessen und am Main, blühten
die Institutionen der Reichskreisverfassung, in ihr lebten die
kleineren Fürstenhäuser ziemlich gleich mächtig wie in einer
Miniaturnachbildung der alten Reichsverfassung dahin. Zwar
hatte die hessische Familie noch während des Dreißigjährigen
Krieges sich zu höherer Bedeutung herausgehoben, nun aber
hatte eben der Friedensschluß dieses Krieges die alte Vierteilung
ihres Landes, wie sie seit Philipp dem Großmütigen eingetreten
war, bestätigt, und namentlich die Trennung von Hessen⸗Kassel
und Hessen-Darmstadt war unverbrüchlich geworden. Nicht
minder trat Württemberg geschwächt aus den Wirren des
Dreißigjährigen Krieges, die ihm bei einem Haare völlige Auf⸗
teilung und Zerschlagung gebracht hätten; in die Fäden einer
landständischen Verfassung eingesponnen, die von den guten
Anfängen des Jahres 1514 ab immer sonderbarer hinter der
allgemeinen politischen Bewegung zurückblieb, hat es bis zum
19. Jahrhundert nur eine geringe Rolle gespielt. Freilich
hedeulete das die politische Lahmlegung des schwäbis chen Stammes,
wie schon der friesische durch politische Zweiteilung zwischen
Generalstaaten und Reich, der alemannische durch entsprechende
Zweiteilung zwischen Reich und Eidgenossenschaft, der fränkische
ind thüringische durch die unendliche Zersplitterung des Reichs⸗

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Val. hierzu Bd. IV2, S. 14f.