Politische Lage nach dem Dreißigjährigen Kriege. 373
geschwunden; statt daß er den persönlich anwesenden Fürsten
noch Fahne und Zepter übergab, hatte er sich damit zu be⸗
gnügen, deren Gesandten zum Kusse auf den Knauf des Lehns-⸗
schwertes zuzulassen.

Der Kaiser vertrat auch das Reich noch nach außen, aber
in Kriegserklärung und Vertragsabschluß war er von einem
Reichstag abhängig, den er zwar zu berufen hatte, aber, so⸗
lange es anging, nicht berief: denn während der Tagungen
desselben pflegten weitere, noch vorhandene Reste kaiserlicher
Initiative verloren zu gehen, — bis schließlich als wichtigster
nur noch das Veto gegen Reichstagsbeschlüsse übrigblieb.

Und wenn der Kaiser die Rechte, welche ihm im inneren
Bezirke des Reiches noch geblieben waren, nun wenigstens noch
selbständig hätte ausüben können! Aber hier traten ihm die
Kurfürsten in fortdauernder Erweiterung ihrer Rechte durch die
Wahlkapitulationen entgegen. Er hatte s chließlich ihre Zustimmung
nachzusuchen zu Bündnissen und kriegerischen Unternehmungen,
zur Erhebung von Steuern, zur Erteilung von Münz- und
Zollprivilegien, zur Veräußerung von Reichsgütern und Reichs⸗
gefällen, zur Wiederverleihung heimgefallener Lehen, die „etwas
Merkliches ertrugen“, sowie zur Ausschreibung von Reichs⸗
tagen; ja er hatte sie überhaupt zur Beratung aller wichtigen
Reichsangelegenheiten hinzuzuziehen und mußte ihre Berechtigung
anerkennen, sich zur Beratung solcher Angelegenheiten allein und
ohne seine Zustimmung zu versammeln. Und damit noch nicht
genug war es ein beständiges Streben des Reichstages und
namentlich der auf die „Präeminenz“ der Kurfürsten eifersüchtigen
Reichsfürsten, sich nun auch ihrerseits in den Besitz der kurfürst⸗
lichen Aufsichts⸗ und Zustimmungsrechte gegenüber dem Kaiser
zu bringen, und in den westfälischen Friedensverhandlungen
wie nach diesen waren in dieser Richtung nicht unwesentliche
Fortschritte gemacht worden.

Hätte nun dem Kaiser gegenüber diesem dauernden und
immer wachsenden Andrang wenigstens eine feste und regel⸗
mäßige Vollstreckungsgewalt für das ihm gebliebene Maß von
Rechten zugestanden! Aber davon war mit keinem Worte die