376 Achtzehntes Buch. Zweites Kapitel.
dem andern zugunsten der viel lebhafteren Gesetzgebung der
Territorien, ja sogar zugunsten des regeren Lebens der einzelnen
ständischen Vertretungen der Reichskreise verloren ging.

Vor allem galt dies für das ganze Gebiet der Kultur—
bestrebungen des modernen Staates, wie es dem alten Reiche
noch des 14. und 15. Jahrhunderts fast völlig fremd gewesen,
wohl aber mit dem Eintritte der Neuzeit von ihm bebaut
worden war. Da haͤtten sich Kaiser und Reichstag noch im
16. Jahrhundert sehr lebhaft mit einer Fülle von ihnen er⸗
lassener Polizeiordnungen beteiligt; sie hatten ferner Luxus—
gesetze beraten und eine bedeutende wirtschaftliche Gesetzgebung
ins Auge gefaßt; sie hatten endlich auch das kirchlich-religiöse
wie überhaupt die geistigen Gebiete nicht minder berührt wie
die der körperlichen Wohlfahrt. Aber mit dem 17. Jahrhundert
erschlaffte diese Gesetzgebung: selbst die Regelung des Münz-—
wesens, dieses wesentlichsten aller Einheitsbedürfnisse einer Nation
in den Zeiten der Geldwirtschaft, entzog sich ihr allmählich,
und das 18. Jahrhundert hat auf diesen Gebieten nur noch
wenige Reichsgesetze gesehen, — die Territorien waren allent⸗
halben zu Erben des Reiches geworden.

Aber auch auf dem Gebiete der altstaatlichen Funktionen
des Mittelalters, im Gerichts- und Heerwesen, wurde die Initia—
tive des Reiches immer schwächer. Die Reformperiode Kaiser
Maximilians J. hatte hier bei allem Mißgeschick ihres Verlaufes
dennoch als Grundlage jedes weiteren Fortschrittes den Aus—
blick auf zwei wichtige Institutionen, wenn auch noch nicht
oöllig gesichert, hinterlassen: auf die Kreiseinteilung des Reiches
und auf die Anfänge geregelter Reichsfinanzen.

Die Reichsfinanzen waren ursprünglich auf die direkte
Steuer des gemeinen Pfennigs gegründet worden; auch hatte
man Anläufe gemacht, in einer Zollgesetzgebung indirekte
Einnahmen zu entwickeln. Beides war um so notwendiger
erschienen, als alle früher so reichen unmittelbaren Finanzquellen
des Reiches aus Domänen und nutzbaren Hoheitsrechten rettungs—
los zu versiegen begonnen hatten. Aber leider war man von
diesen guten Anfängen bald abgekommen. An deren Stelle