Politische Lage nach dem Dreißigjährigen Kriege. 379
pflegung, Bewaffnung, Einteilung, kunterbunt durcheinander
zusammen. Das Ganze ergab dann den betrüblichen, noch
heute im Gedächtnis der Nation fortlebenden Typ der Reichs⸗
armee.

Nun gelangte man allerdings unter den schweren Schlägen
der ersten Franzosenkriege der zweiten Hälfte des 17. Jahr⸗
hunderts einigermaßen über dieses Chaos hinaus. Nach der
Keichsdefensionalverfassung des Jahres 1681 wurden die Kreise
zur Grundlage der Heeresverfassung in der Weise gemacht, daß
sich die Kontingente der Reichsstände jedes einzelnen Kreises im
Sinne von besonderen Korps unter der Führung von Kreis⸗
obersten zu sammeln hatten. Doch blieb im übrigen die Selb⸗
ständigkeit und somit auch Buntscheckigkeit der einzelnen Kon⸗
tingente unberührt, nur hier und da wurde sie dadurch
ermäßigt, daß kleinere Reichsstände mit größeren Nachbarn,
die einen miles perpetuus zu halten begannen, den sog.
armierten Ständen, Subsidienverträge abschlossen, wonach die
armierten Stände die Kontingente der kleineren gegen Zahlung
miteinstellten.

Aber auch in dieser Ausbildung blieb das Reichsheer eine
höchst schwerfällige, nur zu Verteidigungszwecken und sogar
kaum zu diesen recht brauchbare Waffe; selbst die bedeutendsten
Feldherren, ein Ludwig von Baden und Eugen von Savoyen,
haben mit ihm nichts Förderliches auszurichten gewußt. Wie
bie Heeresverfassung auf deutschem Boden vielleicht in höherem
Grade als sonstwo immer Abbild der Gesamtlage der Ver⸗

fassung, ja der ganzen geschichtlichen Haltung der Nation ge⸗
wesen ist, so sprach es fich während des 17. Jahrhunderts
schon in jedem ihrer Soldaten aus, daß die Zukunft Deutsch⸗
lands nicht mehr an das Reich, sondern an die Einzelstaaten,
nicht mehr an den Kaiser, sondern an die Fürsten geknüpft war.
Es war eine Erkenntnis, die in radikalster Form, nicht ohne
besondere Betonung schwedischer Interessen und ohne in—
grimmigen Haß gegen Hsterreich, Chemnitz (Hippolithus
a Lapido) schon im Jahre 1640 in seinem pseudonymen Buche
De ratione status in Imperio nostro Romano-Germanico“