Drittes Kapitel.
Allgemeiner Verlauf der Durchbildung des Ab—⸗
solutismus, vornehmlich in Deutschland.

Der Absolutismus des 16. bis 18. Jahrhunderts und vor
allem der des 17. und 16. Jahrhunderts entnahm seine innere
Berechtigung sehr allgemein auftretenden Erscheinungen der
europäischen Kultur. Der steigenden Bevölkerung, dem inten⸗
siveren Verkehr, dem erweiterten geistigen Horizonte genügten
die bisherigen politischen Verfassungsformen nicht mehr, denn
sie waren lokaler Art: gebunden an Geschlecht, Gemeinde,
Staͤdt und Landschaft.

Das galt auch für Deutschland. Hier hätte allerdings die
alte Monarchie jetzt eben recht eigentlich zum ersten Male einen
innersten und wahrsten Grund ihres Bestehens finden können.
Aber von ihren alten Gewalten und Rechten bestanden nur
noch Trümmer, und diese wurden in der Hand von Fürsten,
wie es Karl V. und die späteren Habsburger waren, ihrer
natürlichen Aufgabe, die Nation zu zentralisieren, dadurch ent⸗
zogen, daß man sie von neuem für universalistische oder
wenigstens gutenteils auch außerdeutsche Zwecke mißbrauchte.

Dnrauf fand aber die Tendenz aͤuf Bildung größerer
politischer Körper als die bestehenden, wie sie ein Haupt⸗
bedürfnis der ganzen steigenden Kultur war, auf deutschem
Boden nirgends mehr einen unmittelbaren Anhalt zu ihrer
Durchführung als bei den sonst vorhandenen monarchischen Ge⸗