Allgemeiner Verlauf der Durchbildung des Absolutismus. 385
Allein innerlich waren die Prämissen des Kommenden schon
mit den Zeiten Ludwigs XI. und Franz' J. gegeben: sie lagen
in eigenartigen sozialen Verschiebungen vor, die sich vom 14.
zum 16. Jahrhundert vollzogen hatten, Verschiebungen, auf die
hier nicht genauer eingegangen werden kann. Schon gegen Ende
der Regierung Franz' J. hörte darum der venezianische Bot⸗
schafter Cavalli aus dem Munde klarsehender Franzosen das
Urteil: „Unsere Könige nannten sich ehedem reges Francorum,
jetzt dürfen sie sich roges sorvorum nennen,“ und bereits Kaiser
Maximilian J. hat gesagt, der König von Frankreich sei ein
König über Tiere, denn niemand wage ihm zu widersprechen.
Auf der in diesen Worten nicht sehr schmeichelhaft charakteri⸗
sierten sozialen Grundlage erhob sich das französische Königtum
frei seit Heinrich IV. Dieser König hat die Etats généraux
trotz eines bei der Thronbesteigung gegebenen Versprechens nie
berufen; nach 1614 tagten sie überhaupt nie mehr; und die
Provinzialstände in den wenigen Landesteilen, wo man sie
noch berief, hatten fast jede Bedeutung verloren. Das Pariser
Parlament endlich, das an Stelle der Etats géenéraux noch
schüchtern gewissen Anschauungen des Landes Ausdruck zu
geben versucht hatte, wurde durch das Einregistrierungsedikt
Richelieus vom Februar 1641 zum Schweigen verurteilt.

Inzwischen aber hatte Montchrétien schon längst dem Könige
zugerufen: „La disposition de tous les mouvements de vos
sujets doit dépendre de votre seule raison, comme d'une
loj vivante.“ und Richelieu hatte der königlichen Gewalt das
göttliche Prädikat zugeschrieben, daß ihr Wollen Vollbringen
fei (auquel le vouloir est faire); ja man sprach jetzt schon
hon Gott und dem König als leurs majestés divine et
humaine. Das Königtum war also nicht mehr ein Recht, ge⸗
schweige denn eine Pflicht: es war ein Dogma.

Die volle Höhe innerer Durchbildung erreichte dieses absolute
französische Königtum dann freilich erst unter Ludwig XIV.; und
in dessen Zeit wurde der tatsächliche Ausbau vornehmlich durch
die großen Gesetze Colberts aus den Jahren 1667—1673 ge—
kennzeichnet: durch die ordonnance civile vom Jahre 1667:

Lamprecht, Deutiche Geschichte. VI. 25