Allgemeiner Verlauf der Durchbildung des Absolutismus. 391
bürgertum zunächst in der Knechtsgestalt allgemeiner reiner
Untertanschaft unter einem unbeschränkten Herrscher hervor.
Indem nun so die neue Staatsanschauung von den tat⸗
— machtvoll getragen wurde und auch von
der Konstellation benachbarter geistiger Bewegungen Nutzen zog,
drang sie gewaltig vor und kristallisierte sich bald in immer
klareren, entschiedeneren, ausschließlicheren Theorien. Dabei ist
selbstverständlich, daß sie von den Gedankengängen der Staats⸗
lehre der Reformatoren gängzlich absah, wie diese, noch auf tran⸗
szendenten Gedanken beruhend, den christlich-patriarchalischen
Absolutismus der deutschen Fürsten des 16. Jahrhunderts be⸗
gründet und gefördert hatten, während sie anderseits in den
religiös indifferenten, ja heidnischen Lehren Macchiavells eine
werlvolle Vorarbeit begrüßte. Macchiavellis Tat in dieser Hin⸗
sicht ist es gewesen, daß er, in den Augen seiner Zeitgenossen
noch ein großer Frevler, gelehrt hatte, der Fürst stehe nicht
unter dem Gesetze, der Staat sei nicht unter dem Recht, sondern
umgekehrt: der Souverän sei bei der Begründung und Er⸗
haltung des öffentlichen Wohls um des höheren Zwecks willen
hbon Recht und Sittengesetz enthunden. Doch hat diese Lehre
mit ihrer unmittelbaren Verweisung des Fürsten aus dem
Sittengesetz auf die Staatsraison, aus den höchsten Prinzipien
auf die unmittelbarste Nützlichkeit der Einzelhandlung, in ihrem
Radikalismus den glühenden Wünschen eines italienischen
patriotischen Herzens entsprungen, jenseits der Alpen zunächst
wenig Einfluß gehabt. Anders stand es dagegen mit den Lehren
des Franzosen Bodinus (1530 - 1596). Bodinus ist der erste
gewesen, der den Begriff der Souveränität des Staates über
die im Mittelalter bestehenden Vorstellungen hinaus gesteigert
hat. Er nahm dem Begriff zunächst an sich jede Beschränkung,
kannte ferner als mögliches Subjekt der Souvperänität nur
einen einheitlichen, sei es Idwiduellen, sei es kollektiven Herrscher
an, erklärte demgemäß die drei Staatsformen der absoluten
Demokratie, der absoluten Aristokratie und der absoluten
Monarchie als die einzig möglichen und zeichnete unter ihnen
dieder die absolute Monarchie besonders aus. Nur vor dem