396 Achtzehntes Buch. Drittes Kapitel.
gebunden: ein Gedanke, mit dem er einerseits auf die patri⸗
archalisch-absolutistischen Lehren der Reformation zurückgreift,
wenn er auch an Stelle des transzendenten ethischen Prinzips
ein immanentes setzt, und mit dem er anderseits die deutsche
aufgeklärte Monarchie noch vollkommener vorbereitet.

Pufendorfs Lehre hat in Deutschland bis über die Mitte
des 18. Jahrhunderts hinaus geherrscht: ihm schlossen sich
Thomasius, Gundling, J. K. Boehmer, Heineccius mittelbar
oder unmittelbar an; und auch unter den katholischen Staats⸗
rechtslehrern fand seine Theorie Anklang, wie sie denn auch den
ungezählten natürlichen Systemen des allgemeinen Staatsrechts
zugrunde lag, die im 18. Jahrhundert noch sonst erschienen,
und deren Höhepunkt erst um 1790 erreicht ward.

Wie verlief aber nun unter dieser Entwicklung der heimischen
Theorien die praktische Ausgestaltung der absolutistischen An⸗
schauungen in Deutschland? Nach dem Gehörten bedarf es
kaum noch der Bemerkung, daß die hier zu erwähnenden Vor—⸗
gänge längst nicht zu einer so schroffen Auffassung der absoluten
Monarchie führten, wie sie sich in England oder Frankreich
ausbildete, mögen auch einige kleine Tyrannen Deutschlands
in wunderlichem Übermut hier und da englische und vor allem
französische Vorbilder erreicht und übertroffen haben.

Zunächst war gerade in Deutschland schon früher eine
andere Entwicklung des absolutistischen Ideals eingetreten, die
keineswegs schon im Begriffe war, unterzugehen, sondern noch
lange, bis tief ins 18. Jahrhundert nachwirkte: das 16. Jahr⸗
hundert hatte die Idee des christlich-patriarchalischen Absolutis⸗
mus gefaßt. Freilich war diese Idee nicht in dem Grade zu
einer reinen Doktrin entwickelt worden, wie dies später mit
der Idee des weststaatlichen Absolutismus der Fall gewesen ist:
dazu fehlte einmal die innerste und notwendigste aller Voraus—
setzungen, der volle Sieg des Individualismus und damit der
Theorie vom Gesellschaftsvertrag; außerdem aber trat das

III.