398 Achtzehntes Buch. Drittes Kapitel.
Bestimmungen des Westfälischen Friedens noch Kriege gegen
Kaiser und Reich, sowie der deutschen Staaten untereinander
untersagt hatte, zusehends lässiger ausgelegt wurde. Zwar blieb
in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts der Grundsatz des
Westfälischen Friedens wenigstens für die größten Beziehungen
im Reiche noch gewahrt. Als aber im 18. Jahrhundert Bayern
im Spanischen Erbfolgekrieg auf die Seite Frankreichs getreten
war, war auch diese Stufe der Entwicklung überschritten; und
das Verbot des Westfälischen Friedens hat später weder den
Osterreichischen Erbfolgekrieg noch die beiden Schlesischen Kriege,
noch den Siebenjährigen Krieg verhindert.

Wurde man aber so nach außen hin schließlich jeder Fessel
ledig, wie hätte man sich da im Innern noch vom Reiche gängeln
lassen sollen! Im 18. Jahrhundert stirbt die noch im 16. Jahr⸗
hundert so rege Reichsgesetzgebung zusehends ab; und in der
zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts kann Pütter als geltendes
Recht den Satz aufstellen, daß „alles dasjenige, dessen rechtliche
Wirkung sich nur innerhalb der Grenzen eines Landes äußert,
in eines jeden Reichsstandes Landeshoheit begriffen sei“; und
daß ferner „alles, was seit der Zeit, als die Landeshoheit zu
ihrer Vollkommenheit gediehen, erst neu in Gang gekommen ist
oder künftig noch erdacht werden mag, ohnehin für die Landes—
hoheit gehöre“.

So stand denn der freien Entwicklung eines territorialen
Absolutismus seit dem Westfälischen Frieden von Reichs wegen
je länger je weniger ein Hindernis entgegen. Und dem—
entsprechend gelangten die inzwischen entwickelten fremden
Theorien, wie sie in Hobbes' Leviathan (1651) gipfelten, all—⸗
mählich auch in Deutschland zu Ansehen. Freilich: volle An⸗
wendung fand irgendeine dieser Theorien bis etwa gegen Mitte
des 18. Jahrhunderts dennoch nicht; und die Lehren, die dann
zu stärkerem Einfluß gelangten, waren nicht mehr die der Ab—
solutisten des 16. und der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts.

Der Grund dafür, daß die fremden Theorien schließlich
zumeist doch nur in den abgeschwächten Formen etwa der
Pufendorfschen Lehre aufgenommen wurden, lag darin, daß