Viertes Kapitel.
Die Entwicklung der souveränen Territorien bis
ins 18. Jahrhundert.

Aus den Ausführungen des vorigen Kapitels ergibt sich
schon, daß die Entwicklung des absolutistischen Staates in
Deutschland gegenüber den Westmächten um mehr als ein Jahr⸗
hundert zurückgeblieben ist. Erst nach 1650 begann auf deutschem
Zoden langsam und unvollkommener als im Westen die Ver—
schmelzung der verschiedenen Landesteile zu einer dynastischen
Einheit, die Unterdrückung der korporativen Selbständigkeit im
zffentlichen Leben, die Herstellung eines größeren freien Marktes
und die rationelle Entwicklung der Produktion im Innern,
sowie die Durchführung eines Geldsteuersystems und die Er—
richtung stehender Heere und, auf diese beiden letzteren Maß—
regeln gegründet, die systematische Entfaltung einer größeren
auswärtigen Politik.

Indem man aber die soeben angeführten Maßregeln der
Fremdstaaten, wie sie später auch in Deutschlaud zur Be—
gründung des Absolutismus angewandt worden sind, mustert,
exrkennt man aus ihnen zugleich, was in Dutschland die
raschere Durchbildung des absolutistischen Stau'es vornehmlich
gehindert hat. Es war an erster Stelle der Rückgang der
Geldwirtschaft im Verlaufe des 16. Jahrhunderts: er ließ es
nicht zu jener Entfaltung absolutistischer Machtmittel, der
Finanzen und des Heeres vor allem, kommen, die Voraussetzung
der Durchführung absolutistischer Regierung waren, und er