Die Entwicklung der souperänen Territorien bis ins 18. Jahrh. 409
Gründen ihrem Verfall zuführte. Schon die Reformation hatte
ihre Einheit häufig gestört: wie sollte ein lutherischer weltlicher
Adel sich mit einer halb oder ganz katholischen Prälatenbank
verständigen? Aber jetzt wurden die Motive zur Uneinigkeit
stärker und zugleich weniger idealistisch; der Egoismus begann
zu entzweien.

Namentlich die Frage der Steuerprivilegien der einzelnen
Ständegruppen ward da zum Zankapfel; steuerten z. B. die
Städte, so beanspruchten die Ritler meistens die Freiheit. Das
gab dann Anlaß zu verbitternden Prozessen und zu einem
parteiischen Betrieb der Geschäfte: die öffentliche Auffassung
der landständischen Pflichten ging verloren, und an ihre Stelle
trat wie vordem eine private.

Natürlich kam diese Richtung der Entwicklung den fürst⸗
lichen Absichten eben erst recht entgegen: mit allen Mitteln
suchten sie sie zu begünstigen und dann aus ihr ihnen genehme
Konsequenzen zu ziehen; und namentlich darauf kam es ihnen
hierbei an, die Slande als nur noch privatrechtlich privilegierte
Korporationen von der Basis der Verfassung überhaupt hinweg—
zudrängen.

In der Tat gelang dies vielfach: in den größesten Terri⸗—
torien wie in den kleinsten. Allerdings konnten sich die württem⸗
bergischen Stände noch 1730 ausdrücklich als „corpus repraesen-
tativum des gesamten lieben Vaterlands“ bezeichnen. Aber
das war eine Ausnahme. Im ganzen waren die Stände
um diese Zeit zu Körperschaften zuͤsammengeschrumpft, denen
der Genuß gewisser Rechte zustand, die aber eine wichtigere
offentliche Stellung nicht mehr besaßen: und es konnte im

18. Jahrhundert Streit darüber entstehen, ob den Landständen
jemals eine Landesvertretung zugestanden habe oder nicht. Die
Stände von Reuß-Gera aber, die gegen Ende des Jahrhunderts
noch einmal den Ausdruck gebrauchten, sie seien „Repräsentanten
des ganzen reußischen Volkes“, zogen sich mit dieser Außerung
einen fiskalischen Prozeß zu.