Die Entwicklung der sonveränen CTerritorien bis ins 18. Jahrh. 411
mitzusprechen und haben dies fast überall im 16. Jahrhundert
noch sehr merklich getan.

Erst der Verlauf der volkswirtschaftlichen Entwicklung des
16. Jahrhunderts und der Zeit des Dreißigjährigen Krieges
brachte darum in dieser Hinsicht stärkere Fortschritte.

Zunächst sanken durch die Preisrevolution des 16. und
17. Jahrhunderts die alten, sich gleichbleibenden, zum großen
Teil durch Konversion naturalwirtschaftlicher Zinsen entstandenen
öffentlichen Geldgefälle außerordentlich in ihrem Werte: diese
alte Finanzquelle also ging zurück.

Nicht minder aber war das mit den naturalwirtschaftlich
gebliebenen Domanialeinkünften der Fall. Denn zumeist waren
die Domänen während des Krieges geplündert oder wenigstens
verschuldet und ihre Gefälle wohl gar verloren worden; wo sie
aͤber in leidlichem Zustande den Krieg überdauert hatten, da
wurde ihr Wert durch den rapiden Preisfall der landwirtschaft⸗
lichen Erzeugnisse dennoch schwer beeinträchtigt.

Das alles machte neue fürstliche Einnahmequellen unbedingt
nötig; und es handelte sich hier um eine Zwangslage, der
gegenüber auch die Stände die Augen nicht verschließen konnten.

Dazu kamen dann noch außerordentliche, im Verhältnis
zu den bisherigen Einnahmen neue finanzielle Anforderungen
für Kulturzwecke, für Heereshaltung und für Verzinsung und
Abtragung der größeren Schuldenlasten, die wenigstens während
des Krieges fast nirgends vermeidbar gewesen waren.

Auch hier konnten sich die Stände der Notwendigkeit der
Bewilligung schwerlich entziehen; um so weniger, als die Zu⸗
nahme der Volkswirtschaft nach dem Kriege, die stärkere Ent—

faltung der Technik und des Verkehrswesens sowie der raschere
Umlauf der Werte auch langsam eine größere Belastung zu ge⸗
statten schienen und sich gleichzeitig von diesen wirtschaftlichen
Fortschritten her die Aufgabe ergab, die alte Steuertechnik zu⸗
gunsten einer besseren, neueren zu beseitigen.

So kam es denn dazu, daß fast überall mindestens die in
den Nöten des Dreißigjährigen Krieges höher gebrachte Steuer⸗
last bestehen blieb. Indem dies aber geschah, und indem man