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Achtzehntes Buch. Viertes Kapitel.
sichtigte Maß der Leistungsfähigkeit hinauszuheben, würden die
Fürsten alsbald in schwere Zwiste mit den immer noch be—
stehenden halbstaatlichen Lokalmächten, den Städten und Grund—
herren, geraten sein: denn Städte und Grundherren waren zu—
gleich die Stände des Landes. Die Fürsten hatten also in
dem Augenblicke, da sie gegen die zentralen politischen Rechte
der Stände angingen, allen Anlaß, wenigstens deren niedrigere,
lokale, politische Rechte einstweilen noch klug zu schonen.

So waren es denn aus allen diesen Gründen die Zentral—
verwaltungen und daneben noch die Mittelinstanzen, wo es
deren gab, denen die Sorgen der Fürsten der zweiten Hälfte
des 17. Jahrhunderts und der folgenden Jahrzehnte galten.

Im ganzen kam es dabei nur darauf an, Anfänge aus—⸗
zugestalten, die sich schon seit dem 16. Jahrhundert in allen
größeren Territorien gebildet hatten. Zumeist gab es seitdem
für jedes Territorium ein kollegialisches Regiment, ein collegium
regiminis, das, aus einer Anzahl von Räten bestehend, unter
oberster Aufsicht des Fürsten die Landesgeschäfte besorgte. Und
mehr: überall hatte schon in diesen Kollegien ein mehr oder
minder weitgehender und im Einzelfall sehr verschiedenartiger
Prozeß der Differenzierung begonnen; eine Anzahl von Sonder⸗
kollegien, Geheimer Rat, Hofgericht, Rentkammer, Kirchenrat
oder Konsistorium, hatten sich, bald mehr bald minder deutlich
geschieden und verselbständigt, gebildet, und eine dem entsprechende
Teilung der Geschäfte machte immer größere Fortschritte.

Diesen Vorgang zunehmender Arbeitsteilung begleiteten
nun die Fürsten der neuen absolutistischen Zeit in eingehender
Förderung weiter; und dem Grundsatze immer zunehmender
Arbeitsteilung fügten sie den erneuter Arbeitsvereinigung hinzu.
Das Ergebnis war in den besten Fällen eine Gliederung der
Zentralbehörde in einzelne Teilbehörden, über denen dann
wiederum eine oberste zusammenfassende Stelle, zumeist unter ein—
gehender Teilnahme des Fürsten selber, arbeitete. Eine andere
Lösung, die Gipfelung der Geschäfte in der Person eines ein—
zigen Premierministers, die sich in Frankreich und England so
häufig fand, blieb in Deutschland selten; und eigentlich gab es