Die Entwicklung der souveränen Territorien bis ins 18. Jahrh. 417
Notwendig hierfür wie für die volle Ausnützbarkeit der
Beamten durch die Fürsten war allerdings noch, daß alle Einflüsse
von außen her ferngehalten wurden, die die Beamtenwelt Dritten
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sonders die Tatsache, daß tüchtige Männer namentlich der
höheren Stellen mehreren Fürsten zugleich dienten. Es war ein
Zustand, der im 18. Jahrhundert immer mehr verschwand; in
Preußen wurde er 1718 geradezu als unzulässig erklärt. Und
in derselben Richtung lag es, wenn im 17. Jahrhundert die
Stände für manche hohe Beamtenstellen noch das Präsentations-
recht von Kandidaten besaßen: eine namentlich in den öster⸗
reichischen Ländern vorkommende Sitte. Auch sie wurde ab—
geschafft. Nicht minder fällt das sogenannte Indigenat in diesen
Zusammenhang, wonach hier und da der Anspruch auftrat,
daß die Beamtenstellen in einem bestimmten Terrritorium nur
mit Eingeborenen des Landes und zwar meistens des Adels be⸗
setzt werden dürften. Indigenat und Adelsanspruch sind ganz
allgemein, vor allem aber doch wiederum in Preußen, bekämpft
worden, und Friedrich Wilhelm J. verwandte die einzelnen Be—
amten im Gegenteil mit Vorliebe außerhalb ihrer engeren
Heimat.

Wurde durch all diese und verwandte Scheidemittel die
volle Hingabe der Beamten an Fürst und Staat erst eingeführt,
so traten positive Maßregeln hinzu, um sie nun auch zu
ständiger und treuer Dauer zu veranlassen. Hierhin rechnete
es, daß die Gehälter pünktlich gezahlt und auskömmlich, ja
bei hohen Stellen reich und überreich bemessen wurden: der
Glanz der Monarchie sollte auch auf deren erste Diener hinüber⸗
strahlen. Dieser Sicherstellung des äußeren Lebens entsprach
danun das Verbot des Privaterwerbs für gewisse, des Geschenk⸗
nehmens für alle Beamte; und erhöht wurde sie durch die
Aussicht auf besondere Belohnungen bei vorzüglichem Dienste.

An den Dienst selbst aber wurden die Beamten ganz
anders als früher durch besondere Erziehung und andere Maß—
regeln gefesselt. Nicht nur, daß hier und da schon eine gewisse
technische Vorbildung gefordert und erreicht ward, daß ferner

Lamprecht. Deutsche Geschichte. VI. 27