118 Achtzehntes Buch. Viertes Kapitel.
ein mehr oder minder reguläres Aufsteigen die Kenntnis der
unteren Dienststufen in den oberen verbürgte: durch Vereidigung
und Kaution, durch besondere Amtsinstruktionen, durch genaue
Beaufsichtigung seitens der Vorgesetzten und Anlegung von
Führungslisten, durch unbedingte Residenzpflicht und genaue
Sitzungs⸗ und Reiseordnungen, durch das Prinzip der kollegia⸗
lischen Behandlung und die Bindung aller Geschäftsführung
an die von der Regierung genehmigten Etats wurde der Beamte
so an Pflicht und Tätigkeit seines Amtes gefesselt, daß er
erst jetzt zum wahren Berufsbeamten im modernen Sinne des
Wortes zu erwachsen begann.

Wo aber die Verwaltung in beharrlichem Ernste den
eben erwähnten Zielen zugeführt wurde, war das Ergebnis
ausgezeichnet, und das galt nicht bloß für große Staaten,
sondern ebenso für kleine. So erlebte z. B. schon die zweite
Hälfte des 17. Jahrhunderts eine besonders treffliche Ver—
waltung in den Ländern der drei welfischen Herzöͤge. Und den
welfischen Fürstentümern folgten bald auch andere, bis im
18. Jahrhundert Preußen die Blüte des Beamtenstandes der
absoluten Monarchie gezeitigt hat.

Indem sich aber der Beamtenstand, zunächst in den oberen
Amtern, zusehends hob und damit eine intensivere Wirkung
der gesamten Verwaltungsmaschine nach unten zu eintrat,
kam es im 18. Jahrhundert auch zu einer Belebung und Er—
weiterung der Lokalverwaltung. Und zwar einmal in der
Richtung auf eine Zerstörung der alten Selbstverwaltung der
urzeitlichen und karolingisch-kaiserzeitlichen Verfassung, die in
der ländlichen Gemeindeselbstverwaltung und der Handhabung
hier und da erhaltener Volksgerichte noch immer fortwährte.
Die Reste dieser Verwaltung, meist nur noch in trümmerhafter
Gestalt erhalten, gehörten vornehmlich dem Mutterlande an.
Sie störten die neueren Bildungen namentlich, soweit es sich
um die Gerichtsverfassung handelte; und da ging man denn
gegen die alten Volksgerichte und besonders die Hochgerichte,
soweit sie noch selbständig waren, energisch vor. Am er—
barmungslosesten vielleicht in den kleinerent Territorien. wo