Die Entwicklung der souveränen Territorien bis ins 18. Jahrh. 428
Wichtig aber ist es, die Durchbildung der neuen Sold—
truppe im einzelnen zu verfolgen; denn zahlreiche Phasen hat
sie schließlich durchlaufen. In einer Periode der Fruhzeit finden
wir neben den vereinzelten Soldtruppen der Kaiser namentlich
auf italischen Kriegsschauplätzen das Söldnerwesen auf den
landesherrlichen Burgen der Heimat: wenige Reisige und Fuß⸗
gänger jeweils zusammen zu defensiven und polizeilichen Zwecken.
Es war eine Stufe der Entwicklung, die in den Städten, den
größten gleichsam aller Burgen, eine besondere Organisations⸗
höhe erreichen mußte. Und zugleich verquickte fich hier dies
tärker gegliederte Söldnerwesen mit einer modern⸗bürgerlichen
Abwandlung des alten Volksaufgebotes, wie sie, namentlich in
den Städten an den Grenzen des Reiches, zu einer lebhaften
Entwicklung der Bürgerwehrpflicht auf der taktisch⸗genossen⸗
schaftlichen Grundlage erst des Zunftwesens, dann besonderer
politischer Gliederungen der Bürger und besonderer Schieß⸗
genossenschaften führte.

Indes die klassis che Entwicklungsform des deutschen Söldner⸗
tums, das Landsknechtswesen, ging nicht aus diesen Zusammen⸗
—V— Vielmehr bildete es sich vornehmlich in denjenigen
deripherischen Teilen des Reiches aus, in denen sich besonders
archaische Verhältnisse gehalten hatten und doch Deklassierte genug
zu finden waren, wie namentlich in der Schweiz, und zwar hervor
aus einer höchst eigenartigen Verquickung früherer und späterer
mittelalterlicher Verfassungselemente. Als grundlegend kann
angesehen werden, daß sich in diesen Gegenden, soweit sie vor⸗
ugsweise bäuerliche Bevölkerung aufwiesen, noch viel von dem
Wesen des alten Volksheeres, so vor allem auch dessen taktische
Einheit, der Gewalthaufen im Geviert mit langen Spießen
in der Front und in den Flanken, erhalten hatte. Indem nun
dieser Gewalthaufen, ursprünglich ein Konglomerat freier Volks⸗
genossen, von Söldnern gebildet wurde, mußte sein sittlicher
Zusammenhang, der ursprünglich durch das gemeinsame Ge⸗
schlechtsbewußtsein, dann durch das gemeinsame Völkerschafts—
ud Stammesbewußtsein der Teilnehmer gewährleistet worden
var, durch ein anderes sittliches Motiv gesichert werden. Es