Die Entwicklung der souveränen Territorien bis ins 18. Jahrh. 431
ein Unterschied, der die großen Territorien von Jahr zu Jahr
mehr von den kleineren abhob; und nur den großen war es ver⸗
gönnt, die ganze in dieser Richtung noch mogliche territoriale
Entwicklung des 17. und 18. Jahrhunderts voll zu erleben.
In den größeren Territorien aber gelang es in der
Tat, die Anfänge des miles perpetuus zu begründen. Die
alten Söldner wurden in fürstliche ständige Zahlung genommen;
das Soldheer wurde staatliches Werkzeug; den Ständen und
anderen Landeseingesessenen urde es untersagt, ihrerseits noch
Söldner zu halten; auch die Befestigungen, die Zeughäuser, die
Geschütze wurden staatliches Monopol oder wenigstens, soweit
sie im Besitze von Untertanen blieben, fürstlicher Verfügung
imterworfen. Als oberster Herr des Heeres in Krieg und
Frieden erschien demgemäß der Souverän; und unter ihm
wurden die Offiziere aus privatrechtlichen Unternehmern zu einer
bestimmten, sich besonders entwickelnden Klasse dauernd unter⸗
stellter Beamter. Es geschah dies anfangs auf dem Wege der
Kapitulation, durch die Oberste zur Bildung eines Regiments unter
Verpflichtung dauernden Gehorsams gegen den Souverän berufen
wurden, während ihnen die Ernennung der Regimentsoffiziere
noch freigelassen wurde. Später wurde dann diese Ernennung
ebenfalls vom Souverän als oberstem Kriegsherrn beansprucht
und zugleich die Summe der verschiedenen Regimentskapitulationen
durch eine wachsende fürstliche Militärgesetzgebung ersetzt.
Damit schwanden natürlich auch all die alten genossen⸗
schaftlich-demokratis chen Formen der Kriegsverfassung des Fähn⸗
seins. An deren Stelle trat vielmehr eine monarchische Ver⸗
fassung; die Leute wurden dem Landesherrn zu Treue und
striktem Gehorsam eidlich verpflichtet, sie standen zu ihm im Ver⸗
hältnis der Subordination, und der Wille der Landesherren
gelangte an sie durch das feste Kommando der von oben her ge⸗
haltenen Offiziere. Mit dem Charakter dieser neuen Organi⸗
sfation erwies sich dann auch die alte Gerichtsverfassung des
Fähnleins als schlechthin unverträglich; an Stelle des autonomen
Artikelbriefs traten fürstliche Kriegsartikel, an Stelle des Urteils
des Umstandes der Spruch eines fürstlichen Auditeurs.