434 Achtzehntes Buch. Viertes Kapitel.
Landesaufgebot stützen und dessen Kontingente ganz oder aus⸗
gelost als Miliz in sogenannten Landesregimentern zu organi⸗
sieren suchen. Oder aber man konnte den Ständen, welche
die Kosten für die Werbung und Löhnung gewisser Heeresteile
aufzubringen hatten, überlassen, statt dessen zu Zwangs⸗
werbungen in ihren Gebieten zu schreiten.

Wie immer man aber auch verfuhr: stets trug die Konskrip—
tion, ein eigentlich prinziploses Verfahren, etwas Gewaltsames
an sich und führte darum zu den mannigfachsten Schwierigkeiten
und Klagen. Diese hat die absolute Monarchie in sich nicht zu
überwinden gewußt. Konsequente Vertreter derselben, wie
Friedrich der Große, gingen darum, soweit sie das vermochten,
zum alten Soldsystem zurück. Denn sobald sie vorwärtszu—
schreiten suchten zu einem vollen System der Konfkription, das
nur ein solches der allgemeinen Wehrpflicht sein konnte, gerieten
sie in die Gefahr, ein eminent demokratisches Prinzip zur Grund⸗
lage einer ganz anders gemeinten Herrschaft zu machen. Denn
lag es in der Macht selbst des absolutesten aller Monarchen,
seinen Untertanen die lastendste aller staatlichen Pflichten auf⸗
zuerlegen, ohne ihnen auf die Dauer zugleich staatliche Rechte
zu gewähren? Erst die schwerste Not hat in Deutschland den
Durchbruch zum System der allgemeinen Wehrpflicht gebracht
und mit ihm die Emanzipation der unteren Stände.

IV.

1. Das mittelalterliche Königtum hatte in sich merk—
würdige Widersprüche von Macht und Schwäche vereint: durch
Gesetze wenig beschränkt, war es dennoch ohne starke Exekutive
geblieben. Es war eine Lage, deren Gründe schon Mariana!
erkannt hat: ein sicheres Anzeichen, daß sich seit seiner Zeit die
Dinge geändert hatten oder zu ändern begannen.

In der Tat stand jetzt das Königtum ganz anders da als
einstens. Seit der Durchbildung des miles perpetuus und

t De rege et régiminis institutione J, 2. 1598.