Die Entwicklung der souveränen Territorien bis ins 18. Jahrh. 449
streiften Unterschied zwischen der Entwicklung der westlichen
Nationen und der des deutschen Volkes zurückführen. Im Westen
hatten monarchische Gewalten mit ihrem Ehrgeiz erobernder
Ausbreitung und steigende Geldwirtschaft mit ihrer natürlichen
Tendenz auf Großräumigkeit des Verkehrsgebiets Hand in Hand
gearbeitet, um ausgedehnte nationale Staaten zu schaffen; in
Deutschland war eine auf geldwirtschaftliche Tendenzen gestützte
Politik von vornherein nicht eigentlich mehr vom Reiche betrieben
worden, sondern von den Fürsten: die Fürsten hatten sich seit
dem 18. Jahrhundert der indirekten Einnahmen geldwirtschaft⸗
lichen Charakters aus Zoll und Geleit, aus Akzise und Verkehrs⸗
abgabe bemächtigt; die Fürsten hatten geldwirtschaftliche direkte
Steuern entwickelt; die Fursten hatten Städte gebaut und den
Bürgerstand begünstigt, nicht das Reich. Darum waren die
national verbindenden Tendenzen der Geldwirtschaft nicht mehr
dem Reiche zugute gekommen; jene heilsame Verknüpfung der
Interessen nationaler Staatsgewalt und nationalen Bürger⸗
fums war auf deutschem Boden nicht erstanden. So fehlte
denn jetzt der Einheitsstaat, der zugleich ein einheitlicher Wirt⸗
schaftskörper gewesen wäre; die Durchführung des merkan⸗
tilistischen Systems fiel den Territorien für ihren jeweils ge—
ringen Raum zu: und sie entbehrte deshalb ihrer notwendigsten
Voraussetzung, der Weiträumigkeit, und zugleich ihrer innersten
Kraft, der einheitlichen Auspannung nicht bloß stets geringer
territorialer, sondern auch der gesamten nationalen Kraft in
einheitlicher Richtung.

Unter diesen Umständen war klar, daß die Territorien bei
aller Anstrengung ihrer Fürsten nur sehr langsam und sehr
unvollkommen eine volle Auswirkung grade der größten merkan⸗
tilistischen Tendenzen erleben konnten, und daß schließlich nur
die größten Exemplare unter ihnen, Preußen und Hsterreich,
zugleich über den eigentlichen territorialen Typ hinwegtretend,
Bilder eines vollendeteren Merkantilismus bieten konnten.

Nirgends aber machten sich diese Schwierigkeiten mehr
geltend wie auf dem Gebiete der Handelspolitik: denn grade
für ihre Durchführung war Weiträumigkeit unumgängliche Vor—

Lamprecht, Deutiche Geschichte. VI. 29