154 Achtzehntes Buch. Viertes Kapitel.
tracht kamen, kein anderes sein konnte. Charakteristisch war
hier an erster Stelle, daß Deutschland in der Flüssigmachung
von Mitteln auf dem Wege des Kredits, namentlich auch für
normale Staatszwecke, ganz außerordentlich zurückblieb. Schon
die großen deutschen Geldmächte des 16. Jahrhunderts haben
Geschäfte fast nur mit auswärtigen Mächten (wenigstens wenn
man Karl V. mit zu diesen rechnet) gemacht; das einzige
Papiergeld, das in dem Deutschland des 18. Jahrhunderts
kurfiert hat, war das der preußischen und der Wiener Zettel—
banken, sowie eine sehr mäßige Anzahl kursächsischer Kassen—
billette; einen ausgebildeten Fondsverkehr besaßen deutsche Börsen
überhaupt erst seit etwa 1817. Was wollte das besagen gegen
die verfeinerte Börsentechnik, wie sie in Amsterdam schon etwa
zwei Jahrhunderte, in London und Paris seit etwa einem
Jahrhundert bestanden, und gegen den großen Staatskredit, den
die Niederlande schon im 17. Jahrhundert und bald darauf auch
England entwickelt hatten!

Sollten aber bei dieser Lage die Fürsten nun dem privaten
Verkehr die Wege des Kredits haben bahnen helfen? Nur sehr
schwache Ansätze sind hierzu in Österreich seit Anfang, in
Preußen seit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts
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kleineren Staaten haben sich überhaupt so gut wie nicht
geregt⸗

Versagten somit die mittleren und kleineren Territorien
mindestens bei allen Fragen einer heimischen Handelspolitik, die
über den regionalen Verkehr hinaus rein ins Nationale und in
gewissem Sinne auch noch über die Grenzen der Nation hinaus⸗
wiesen, so wurden sie auch näheren und mehr lokalen Aufgaben
nicht völlig gerecht.

Die einzige Ausnahme machten hier vielleicht die Terri—
torien, welche in ihren Grenzen eine der großen Meßstädte des
Binnenlandes bargen, etwa Frankfurt an der Oder oder auch
Naumburg oder Leipzig. Bei ihnen wirkten diese Meßstädte
ähnlich wie Freihäfen am Meer: für die Messen wurden die
meisten territorialen Verkehrshindernisse aufgehoben; man er—⸗