36 Neunzehntes Buch. Zweites Kapitel. das Konnubium so gut wie aufgehoben. Zwar hatten im 16. und teilweis im 17. Jahrhundert Ehen zwischen Adligen und Nichtadligen freien Standes noch als ebenbürtig gegolten, und noch hatte in diesen Zeiten Ferdinand von Tirol die schöne Welserin rechtsgültig geehelicht — wie übrigens noch Anfang des 18. Jahrhunderts sich Leopold von Dessau ausnahmsweise mit einer liebenswürdigen Apothekerstochter zu glücklicher Ehe verband —, und das Mittelalter hatte gar nicht selten Liebe und Heirat zwischen Ritter und „Goldschmieds Töchterlein“ gesehen. Aber im 18. Jahrhundert machte sich doch auf Grund praktischer Vorgänge eine Theorie geltend, welche die Ehe schon eines Adligen mit der „vilis et turpis persona“* selbst einer Bürgerlichen unter Umständen als ungebührlich bezeichnete. Und dem folgte dann teilweis wenigstens die Gesetzgebung. So kann nach einem preußischen Edikte von 1789, dem sich später das Allgemeine preußische Landrecht angeschlossen hat, ein Mann von Adel mit Frauen aus dem Bauern⸗- oder geringeren Bürgerstande keine Ehe zur rechten Hand eingehen ohne einen Dispens, der auf die Bewilligung der drei nächsten Verwandten vom Gerichte zu erteilen war. Es ist eine Bestimmung, die erst durch ein Gesetz vom 22. Februar 1865 aufgehoben worden ist. Aber freilich hatte schon lange vorher die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts mit der Kritik des sozialen Miß— verhältnisses zwischen Adel und Bürgerstand begonnen; wie schneidend geschieht das z. B. in Schillers „Kabale und Liebe“; und zugleich war dem neuen Gefühlsleben dieser Zeit ein Be— griff der Menschheit entsprossen, der den adligen Standeshoch— mut der früheren Periode nur noch als wunderliche Ausnahme zuließ. Aber das Fürstentum und der Adel der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts war nicht mehr identisch mit dem der Jahre unmittelbar nach dem Dreißigjährigen Kriege. Die Entwicklungs— richtungen, welche dem veränderten Gange der deutschen Sozial— geschichte um diese Zeit, als Erzeugnisse vornehmlich gewaltiger wirtschaftlicher und politischer Schicksale, innegewohnt hatten, waren inzwischen unter der Einwirkung des allmählich immer