416 Einundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel. handelt sich um ganz allgemeine Einwirkungen, um eine der Teilerscheinungen, welche der Übergang zum Zeitalter des In⸗ dividualismus zeitigt; die Personen werden an sich mehr in— dividualisiert und darum auch individuellerer, realistischerer Be— handlung anderer Personen fähig: nicht zufällig läuft der ganzen Bewegung das Aufkommen der Fähigkeit, Porträts — und an erster Stelle Fürstenporträts — zu zeichnen, parallel. Im 16. Jahrhundert aber, in den Zeiten, in denen ein neuer, individualistischer Charakter des Seelenlebens zum ersten Male vollendet und bezaubernd hervortritt, ist die Einwirkung auf eine Nuancierung und maßvollere Durchbildung der staats— männischen Tätigkeit ganz augenscheinlich und darum auch schon häufig geschildert worden. Die Fürsten, noch immer der Regel nach allein die wesentlichen Träger staatsmännischer Ge— schäfte, erhalten im hohen Grade schon einen persönlichen politischen Ausdruck: die frommen biderben Typen des 15. Jahr⸗ hunderts und auch noch der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts sterben ab und aus: von nun ab gibt es gebildete Fürsten neben ungebildeten, hervorragend sittenreine neben ausgesprochen und trotzig sittenlosen, und an sich schon feiner abschattierte Eigen— schaften wie Bigotterie und virtuos-bewußte Verschlagenheit reten in tausend Nuancen auf. War es da nicht klar, daß diese seelische Wandlung die Entwicklung eines Nationalstaates schädigen würde, wie diese anderseits schon durch die Nachwirkung des universalstaatlichen Gedankens in Frage gestellt war? Ja in Verbindung mit den gleichzeitigen Vorgängen in der Entwicklung der christlichen Frömmigkeit hob der emporkeimende Individualismus den Nationalstaat schon so gut wie auf. Oder wie anders läßt sich die Wirkung jener itio in partes nach konfessionellen Rücksichten bezeichnen, welche die natürliche Folge der Refor— mation innerhalb der Reichsverfassung war? So trat die alte Einheit zurück, die Gegensätze der Terri— torien beherrschten das Feld um so mehr, als die städtische Selb— ständigkeit des 13. bis 15. Jahrhunderts von den Fürsten zum größten Teile überwunden worden war, und da diese Territorien