Deutschland unter den polit. Nachwirkungen des Dreißigjähr. Krieges. 455 den modernen Souveränitätsbegriff erst dann mit Raffinement anzuwenden, wenn unklare Abtretungen gemacht waren, die diese Anwendung zugunsten einer wesentlichen Erweiterung der abgetretenen Rechte gestatteten. Das hieß natürlich diplomatischer Kleinkrieg auf Jahre, bis endlich die Geduld selbst des frömmsten Gegners reißen mußte: und dann erbitterter Krieg fast ohne Absehen eines Endes. Waren aber am Niederrhein die Aussichten auf friedliche Zeiten, wenn auch auf ganz andere Weise erschwert, an sich besser? Die Niederlande waren hier zunächst zweigeteilt, und die —DD reich mit Spanien in ständigem Gegensatze stand, eine stets unruhige Grenze — ja, rechnete man die südlichen Niederlande noch ein wenig zum Reiche, eine ständige Gefährdung der Grenzlande selbst. Zudem: da Spanien als eines der großen Machtgebiete des Hauses Habsburg in fortdauernden, bald näheren, bald weniger engen Beziehungen zu Österreich stand, so bedeutete es eine immerwährende, in ihren Wirkungen schwankende, oft unberechenbare Rückwirkung der französisch— südniederländischen Vorgünge und Beziehungen auf das Haus und die Herrschaft des traditionellen Oberhauptes des Reiches und damit auf das Ganze des Reiches selbst. Nicht minder eigenartig war das Verhältnis der nörd⸗— lichen Niederlande zu den Nachbarn im eigentlichen Reiche und zum Reiche selbst. Es läßt sich am besten von der Ge— schichte der Herzogtümer Jülich, Kleve und Berg her betrachten. Um diese reichen Lande war, wie wir wissen, seit dem Jahre 1609 mit dem Aussterben des alten Herrscherhauses ein Streit entbrannt, an dem sich vornehmlich die Pfalz und Branden— burg als zum nächsten Erbanspruch Berechtigte beteiligt hatten. Dabei war es denn zu Teilungen gekommen, in denen ein provisorischer Vertrag den anderen ablöste; und in dem Düsseldorfer Provisionalvergleich vom Jahre 1647 hatte man sich schließlich dahin geeinigt, daß dem Neuburger Pfalzgrafen