Deutschland unter den polit. Nachwirkungen des Dreißigjähr. Krieges. 463 und Maria Margareta: Maria Theresia galt mithin als die Erbin der spanischen Besitzungen des Hauses Habsburg. Nun war es die wichtigste Bedingung des Pyrensischen Friedens, daß Maria Theresia mit König Ludwig vermählt werden sollte. Indem er die Infantin heiratete, glaubte aber Ludwig XIV. zugleich ein unbestreitbares Erbrecht auf Spanien zu erwerben, obgleich seine Gemahlin vor der Heirat feierlich auf dies Erb— recht zugunsten ihrer jüngeren Schwester verzichtet hatte. Die Sachlage würde vielleicht von geringerer Bedeutung gewesen sein, wäre Maria Margareta unvermählt geblieben. Aber diese jüngere Tochter heiratete im Jahre 1666 eben den aus— gesprochensten Nebenbuhler und Geaner Ludwigs, den Kaiser Leopold! Waren unter diesen Umständen beim Ableben König Philipps IV. schwere Verwicklungen vorauszusehen, so wurden diese freilich dadurch verschoben, zugleich aber noch verwirrtere Verhältnisse geschaffen, daß Philipp im Jahre 1661 gänzlich unerwartet noch Vater eines Sohnes, des späteren Karls II., des dann wirklich letzten spanischen Habsburgers, geworden war. Man versteht, daß schon durch die Geburt Karls II. die Ungeduld Ludwigs XIV. in beträchtlichem Maße hervorgerufen werden mußte, da sein heißes Temperament rasche Schläge gegen das Haus Habsburg erheischte. Und so benutzte Ludwig den im September 1665 erfolgenden Tod Philipps IV. zu einem merkwürdigen Vorgehen. Er erkannte jetzt zwar die Nachfolge Karls II. für Spanien und für die italienischen Besitzungen an; verweigerte sie aber für die südlichen Niederlande und verkündete dafür sich selbst als Erben. Die rechtliche Begründung dieses Anspruchs war dabei fast noch weniger als fadenscheinig. In Brabant bestand als lokale Rechtssitte das sogenannte Devolutionsrecht, nach welchem das Erbgut eines Hauses unbedingt den Kindern erster Ehe verblieb, wenn der Vater zum zweiten Male heiratete; dem Vater ge— bührte in diesem Falle nur die Nutzung auf Lebenszeit. Da nun seine Gemahlin das einzige Kind aus der ersten Ehe Philipps IV. war, so folgerte Ludwig in Anwendung des 20 *