164 Einundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel. Devolutionsrechtes auf die ganzen südlichen Niederlande und auf internationale und öffentliche Rechtsverhältnisse, Philipp sei nur Nutznießer der Niederlande auf Lebenszeit gewesen: eigentliche Erbin und nutznießende Eigentümerin nach dessen Tode sei seine Gemahlin. Doch was bedeutete hier das Recht! Im Mai 1667 über— fiel Ludwig die Niederlande: im September waren sie in seinen Händen. —ADV Karls II. als Haupt seines Hauses zum Handeln berufen, dem Raube so ruhig zusehen? Fühlten die deutschen Fürsten am Rheine nicht das Nahen des westlichen Sturmes? Bald zeigten sich die Anfänge einer Frankreich feindlichen Koalition, an der auch die Generalstaaten, noch eben im Kampfe mit England begriffen, nach raschem Friedensschlusse mit diesem teilzunehmen beabsichtigten. Der bisher in französischem Fahrwasser be— findliche Rheinbund wurde schwierig und konnte nicht mehr erneuert werden; manche seiner Fürsten traten in offenen Gegensatz zu Frankreich; Kaiser Leopold ließ schüren und ver— sprach Beistand; auch der Große Kurfürst kam zu Hilfe. Aber geschickt zerteilte die französische Diplomatie das in Bildung begriffene Gewitter. Den Großen Kurfürsten wußte man durch kluge Behandlung der polnischen Politik abzuziehen. In Polen war, da der kinderlose König Johann Kasimir alterte, die Frage nach der Nachfolge aufgetaucht, und Frankreich hatte, wie schon früher wiederholt, seinen besonderen Kandi— daten, diesmal den Prinzen Condé oder dessen Sohn, den Herzog von Enghien, aufgestellt. Es war natürlich ein Versuch der Um— klammerung der deutschen Mächte von Osten her. Jetzt ver⸗ stand sich Frankreich, in einem Vertrage vom 15. Dezember 1667, gegenüber dem Großen Kurfürsten dazu, diese Kandidatur fallen zu lassen, und echielt dafür die Zusicherung branden⸗ burgischer Neutralität am Rheine. Noch klüger fast wurde der Widerstand Kaiser Leopolds beseitigt. Man trat mit ihm, dem Mitbewerber um das nach Karls II. Tode winkende spa— aische Erbe, in Verhandlungen wegen gütlicher Teilung; und