70 Einundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel. Spanien, sich zunächst auf zehn Jahre verpflichtete, den Fran⸗ zosen ein Hilfsheer von 10000 Mann zu stellen: wogegen er auf die genannten zehn Jahre verteilt eine Subsidie von 100 000 Reichstalern und bei eintretendem Kriege noch be— sondere Vorteile in Geld und erobertem Gebiete zugesprochen erhielt. Allein der Große Kurfürst betrachtete sich durch diesen Vertrag in der nordniederländischen Frage mit Recht als nicht gebunden. Und er war nicht gesonnen, die ungeheuren euro⸗ päischen Veränderungen, die der Sieg Frankreichs über die Niederlande zur Folge haben mußte, ohne Widerstand vor sich gehen zu lassen, da er ein gutes Teil von ihnen selbst für seine niederrheinischen Besitzungen zu gewärtigen hatte. ·Denn um nur einen Punkt zu berühren: war es nicht klar, daß eine französische Herrschaft welcher Art auch immer an den Rhein⸗ und Maasmündungen die ständige Kontrolle des ganzen deutschen Rheinverkehrs und auch der rheinischen Reichspolitik — am Rheine von der französischen Invasion unmittelbar und völlig betroffen wurden, in der günstigen Lage, mit seiner Hauptmacht trotz allen rheinischen Interessen dem Strome fern zu sitzen, wagte der Große Kurfürst daher noch rechtzeitigen Widerspruch. Dieser konnte natürlich nur in einem Bündnis mit den Generalstaaten zum Ausdrucke gelangen. Am 6. Mai 1672, sehr spät und von den Generalstaaten bis auf diesen Termin hinausgezögert, kam es zustande. Darin verpflichtete sich der Kurfürst gegen Zahlung des halben Werbegeldes und Truppen⸗ soldes durch die Generalstaaten, eine Armee von 20000 Mann binnen zwei Monaten nach einer Kriegserklärung gegen die Niederlande an den Rhein zu werfen. Aber inzwischen war die Katastrophe schon hereingebrochen. Am 28. März hatte England, am 6. April hatte Frankreich den Niederlanden den Krieg erklärt; bald darauf folgten die geistlichen Fursten von Köln und Münster nach. Und nun er— goß sich seit Anfang Mai, der niederländischen Kriegsführung