Deutschland unter den polit. Nachwirkungen des Dreißigjähr. Krieges. 475 eingefallen, um wie Mordbrenner zu sengen und zu schänden, dann waren sie ins obere Elsaß gezogen, um König Ludwig selbst, der einen leichten Feldzug zur Eroberung der spanischen Franche-Comté führte, zu decken: und im Juni bereits war der König siegreich nach Paris zurückgekehrt. Die Koalition aber hatte unterdessen zwei Heere auf— gestellt, das eine unter De Souches mit der Bestimmung nach den Niederlanden, von wo sich die Franzosen zum guten Teile zurückgezogen hatten, das andere für den Kriegsschauplatz am Oberrhein, unter dem wenig energischen Herzog von Bour—⸗ nonville. Wenn es dabei als Aufgabe der Nordarmee gegolten hatte, zusammen mit den niederländischen und spanischen Truppen die Franzosen, die hier von Condsé befehligt wurden, aus den südlichen Niederlanden zu werfen und womöglich bis nach Paris vorzudringen, so ergab freilich schon die erste Schlacht, bei Senef in der Nähe von Charleroi, am 11. August 1674, die Unmöglichkeit, diesen Plan durchzuführen. Denn mag man nun ihren Verlauf für die eine oder die andere Partei als siegreich betrachten — beide Parteien schrieben sich den Sieg zu —: sicher ist, daß ihr mörderischer Ausgang die Koalition so schwächte, daß an große Aktionen einstweilen nicht mehr zu denken war. Wichtigen Teilen der oberrheinischen Armee aber waren die französischen Truppen des oberen Elsasses noch rechts des Rheines, bei Sinzheim an der Elsenz, am 16. Juni entgegen⸗ getreten und hatten sie geschlagen. Und erschien dieser fran— zösische Erfolg auch nicht entscheidend, so war doch erreicht, daß Bournonville zur vollen Aufstellung seiner Armee bis über den Main, in die Gegend von Frankfurt, zurückwich. Und hier dauerte es bis in den September, ehe 34000 Mann zu⸗ sammenkamen; und noch fehlten die Truppen des Branden⸗ burgers: schon zeigte sich, was eine Kriegsführung mit deutschen Truppen und deutschen Reichsständen bedeutete. Man be— schloß endlich, bei Straßburg über den Rhein zu gehen und so die Franzosen wenigstens zum endgültigen Abzug aus den