Die nordd. Staaten u. d. nord. Krieg; Entwickl. d. preuß. Königtums. 607 dementsprechend, bei zersplitterter fürstlicher Gewalt, starke Schuldenlast und üppige Entwicklung der Stände. Bei dieser Entwicklung konnte es schon als ein Vorteil gelten, als endlich, in den Jahren 1635 und 1636, eine Verständigung der damals bestehenden Linien über die gemeinschaftliche Behandlung ge⸗ wisser Rechte und einzelner politischer Fragen zustande kam und zugleich eine von da ab festbleibende Verteilung der einzelnen Lande unter die einzelnen Linien vereinbart wurde. Bei dieser Gelegenheit erhielt die ältere, braunschweigische Linie das Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel, während der jüngeren, lüneburgischen Linie für ihre beiden Zweige einerseits Lüneburg-Celle nebst Grubenhagen, anderseits Calen⸗ berg⸗Göttingen mit der Hauptstadt Hannover zufielen. Von diesen verschiedenen Linien übernahm nun bald, nicht ohne Verdruß der Braunschweiger, die lüneburgische insofern die Führung, als sich in ihr, trotz der Schriftstellerei Anton Ulrichs von Braunschweig und trotz ihrer sehr ver— wickelten und für die Sittengeschichte der Zeit in schlimmem Sinne lehrreichen Familienverhältnisse, die alten literarischen und geistigen Neigungen des Welfenhauses besonders deutlich forterbten; so war Georg Wilhelm von Celle, geboren 1624, ein feiner, vornehmer, freilich auch genußliebender Herr und Mäcen; und noch mehr galt dies von seinem 1629 geborenen Bruder, Ernst August von Hannover. Für die Politik aber wurden die beiden fürstlichen Brüder wichtiger schon dadurch, daß sie, zumeist unter Führung Ernst Augusts, eng zusammenhielten; daß es ihnen weiter gelang, die Lande, die sie seit den achtziger Jahren des 17. Jahr⸗ hunderts ohne gleichberechtigte Erbanwärter beherrschten, ohne weitere Teilung einheitlich zu regieren; und daß sie auf dieser Grundlage es erreichten, ein verhältnismäßig starkes Soldheer aufzustellen, das sich wiederholt, z. B. in der Schlacht an der Conzer Brücke bei Trier trefflich schlug, und dessen Besitz sie zu selbst von der großen Politik umworbenen Herrschern machte. Es waren in dieser Hinsicht verwandte Machtgrundlagen, wie sie für den brandenburg-preußischen Staat des Großen Kur— 39 *