Die nordd. Staaten u. d. nord. Krieg; Entwickld. preuß. Königtums. 639 Wilhelm J., wurde durch den Frieden von Utrecht vom 11. April 1713, der, wie wir wissen!, der Hauptsache nach den spanischen Erbfolgekrieg beendete, in der Disposition über sein Heer bei weitem freier: zudem begann er sofort die Sanierung der Finanzen und stellte noch im ersten Jahre seiner Regierung sieben neue Regimenter auf: überraschend schnell, ja wie sich später zeigte, im Grunde voreilig entfaltete sich ein neues Preußen und griff unter einem neuen Könige nun auch in den Verlauf des nordischen Krieges ein. Natürlich geschah dies zunächst nur im kleinsten — noch im November 17183 bezeichnet sich Friedrich Wilhelm als jeune commenceur — und unter der von der Großen Allianz über— kommenen Flagge der Neutralität, dabei von vornherein mit dem Gedanken, eigenen Gewinn zu machen, besonders das so lang schon umworbene Pommern zu erlangen, sowie mit dem Gefühl, daß es grundsätzlich wohl am besten wenn auch schwer auszuführen sein werde, sich zu guter Letzt vor allem der russischen Übermacht zu erwehren. Wollte aber Preußen den Weg einer solchen Politik gehen, so empfahl es sich von vornherein, die Sceylla der Großen Allianz ebenso wie die Charybdis der nordischen Koalition zu vermeiden und mit der einzigen wichtigeren und in diesem Augenblicke auch besonders zugänglichen kleinen Macht der nordischen Politik zusammenzugehen: mit Holstein-Gottorp. Im Hause der holstein-gottorper Herzöge war inzwischen Friedrich IV., der Schwager Karls XII., im Jahre 1702 in der Schlacht bei Clissow gefallen; und für seinen Sohn Karl Friedrich, dem bei der Kinderlosigkeit Karls XII. eine an— scheinend ziemlich sichere Aussicht auf den schwedischen Thron winkte, hatte ein Oheim und noch mehr an dessen Stelle ein ver⸗ wegener Minister, der Freiherr von Goertz, die Regierung zu führen begonnen. Dieser befand sich nun nach der Kapitulation jenes Steenbockschen schwedischen Heeres, das in der Gottorpschen Festung Tönningen eine letzte Zuflucht gefunden hatte, in einer S. oben S. 582 ff.