5366 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. e zu ersetzen: was, bei dem ständefeindlichen Charakter jeder indirekten Steuer, da deren Bewilligung sich dem Votum jedes Vertretungskörpers leicht entzieht, zugleich eine Einschränkung der ständischen Macht bedeutete. Nun waren indirekte Steuern in der Form der Akzise, einer Erhebung von Kauf und Verkauf, schon in den Städten des Mittelalters eine gewöhnliche Form der Besteuerung ge⸗ wesen, und dieses System hatte man dann in dem spezifischen Lande großer deutscher Städte, in den Niederlanden, im 16. Jahrhundert und in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts zu dem sogenannten „Generalmittel“, d. h. zu einem ganzen System indirekter Territorialsteuern nach Art der Akzise aus— gebaut. Es war nach Ansicht der Kameralisten des 17. Jahr⸗ hunderts das vollendetste Steuersystem, und allenthalben suchte man es damals und im 18. Jahrhundert einzuführen!. Für den Großen Kurfürsten lag bei seinen nahen Be— ziehungen zu den Niederlanden der Gedanke der Übertragung dieses Generalmittels, zunächst auf die Mark, sehr nahe. Aber da stieß er auf einen geradezu bösartigen Widerstand vor allem der Junker, während die Städte sich eher fügen wollten: und in der Tat war die Akzise mehr ein System geldwirt⸗ schaftlicher Besteuerung des platten Landes, während sich für die märkischen Verhältnisse ältere mehr naturalwirtschaftliche Formen besser geeignet haben würden. Schließlich wurde aber doch ein Ausweg aus den langen Kämpfen dahin gefunden, daß die Städte im Jahre 1667 das neue Akzisesystem an⸗ nahmen, während die Junker bei der alten Kontribution ver—⸗ harrten. Doch haben im Laufe der nächsten Jahrzehnte auch die ritterschaftlichen und stiftischen Landstädte und Flecken die Akzise angenommen. Mit den Erträgen der Akzise aber war schließlich nicht bloß der Finanznot des Staates gesteuert und damit die Ständigkeit des Heerwesens gesichert; es war zugleich auch die Macht der Junker auf finanziellem Gebiete wesentlich begrenzt 1Vgl. schon Band VI, S. 412.