678 Einundzwanzigstes Buch. Drittes KNapitel. entgegenzutreten. Und im Jahre 1715 erfolgte dann die Einführung des Generalhufenschosses. Aber unter welchen Schwierigkeiten! Der Graf Truchseß zu Waldburg, der die neuen Einrichtungen zu treffen hatte, schrieb an den König: „Mit mir geht es sehr schlecht; ein jeder scheut mich; ich diene Euerer königlichen Majestät mit Furcht und Zittern, fast auf niemand kann ich mich verlassen, muß also, das passieret, mit Gefahr, Mühe und Geld entdecken.“ Worauf ihm der König schon anfangs versprach: „So die Sache reüssiret, das der Bauer bestehet nit zu Grunde gehen, werde wie ein Vater vor ihm und seine Familie sorgen.“ Aber schließlich „reüssirte“ die Sache doch, trotz allen Widerstandes des Adels; eine Unsumme bisher defraudierter Hufen wurde entdeckt, eine große Menge von Grundstücken, die der Adel den Domänen entzogen hatte, zurückgewonnen: Graf Dohna-Schlodien, der Präsident der ständischen Regierung, hatte z. B. 1100/0 mehr an Hufenschoß zu zahlen als bisher. Vor allem aber war das Gesamtergebnis erfreulich; im Jahr 1723 trug der Generalhufenschoß fast 300000 Taler. UÜbber Pommern und Preußen hinaus ist die Reform der ländlichen Hauptsteuer unter Friedrich Wilhelm J. allerdings nicht mehr ausgedehnt worden; erst später, im Jahre 1748, sind auf Grund ausgezeichneter österreichischer Vorarbeiten Schlesien und 1772 Westpreußen mit guten Katastralanlagen hinzu— gekommen: beide Male jüngst eroberte Länder: wie auch die ältere Bewegung unter Friedrich Wilhelm J. von einem neu einverleibten Lande, Vorpommern, ausgegangen war. Im alten Herrschaftsbereiche dagegen dauerte das alte System verrottet bis ins 19. Jahrhundert fort. Doch wurden daneben Versuche zur Begründung neuerer direkter Steuern im Sinne von Klassen- und Berufssteuern gemacht, namentlich zur Deckung außerordentlicher Bedürfnisse, z. B. für Kriegsausgaben schon unter dem Großen Kurfürsten, ja unter Friedrich J. sogar achtmal: aber zu dauernden Ein⸗ richtungen haben sie nicht geführt. Zu besseren Erfolgen kam es auf dem Gebiete der in—