Die nordd. Staaten u. d. nord. Krieg; Entwickl. d. preuß. Königtums. 679 direkten Steuern. Hier war, wie wir wissen, schon der Große Kurfürst mit Entschiedenheit tätig gewesen, indem er, zum Teil im Anschluß an schon vorhandene Steuern des 15. und 16. Jahrhunderts, die neue große Akzise entwickelt hatte. Da deren Veranlagung in Formen erfolgt war, die für die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts als sehr modern gelten konnten, so begnügte sich Friedrich Wilhelm J. lange Zeit mit Ver— besserungen nur im einzelnen, bis er neue reife Erfahrungen in dem trefflichen Akzisereglement vom Jahre 1736 als Ganzes zusammenfaßte. Nach Einführung dieses Reglements konnte die Akzise wieder als durchaus zeitgemäß geordnete Steuer betrachtet werden. Für den Staatshaushalt aber war sie um so wichtiger, als sie sich in stetig zunehmenden Ertragshöhen bewegte, während die Kontribution ein für allemal festgelegt war. So hat z. B. die kurmärkische Kontribution in dem Jahrzehnt von 1727 bis 1737 regelmäßig 420000 Taler jährlich betragen, während der Jahresertrag der kurmärkischen Akzise in diesem Zeitraume von 365 000 auf 450 000 Taler gestiegen ist. Wirkte so die Akzise unter Friedrich Wilhelm J. sehr günstig, so verfiel sie unter seinem Nachfolger: worauf es diesem vorbehalten war, das System durch Übertragung der Verwaltung an französische Beamte aufs äußerste verhaßt zu machen. Neben der Akzise, welche nach wie vor die Hauptsteuer für die Städte blieb, spielten die Zölle finanziell nur eine geringe Rolle. Dies um so mehr, als es vor dem Jahre 1805 nicht völlig gelang, die Binnenzölle zu beseitigen, welche die einzelnen Provinzen voneinander wie Ausland trennten, und als der Konsum von Kolonialartikeln bei der Armut des Landes gering war, ja, wie z. B. der Kaffeegenuß unter Friedrich dem Großen, aus merkantilistischen Gründen geradezu verhindert wurde. Auch Regalien und Monopole sowie Stempel, die seit 1682 eingeführt worden waren, fanden neben der Akzise nur geringe Entwicklung. Außer dem alten Salzregal, das bei dem eigenartigen mit ihm verknüpften Verteilungswesen fast wie eine Kopfsteuer wirkte, kommen eigentlich nur nach der