Die nordd. Staaten u. d. nord. Krieg; Entwickl. d. preuß. Königtums. 681 aber hatte an den Finanzen auch noch kein politisches oder sozialpolitisches, sondern nur ein technisch-finanzielles Interesse: auch er wollte und mußte nach Lage seines Staates vor allem höhere Einnahmen erzielen und glaubte diese bei dem bestehenden Systeme am besten gesichert. Höhere Einnahmen aber hießen nicht bloß dem Großen Kurfürsten, sondern auch noch den Herrschern des 18. Jahrhunderts und vor allem Friedrich Wilhelm J. an erster Stelle intensivere herrschaftliche Ver— waltung und durchgebildeteres und mächtigeres Heerwesen. In dieser Hinsicht ist es charakteristisch, daß die endgültige Ordnung der Zentralverwaltung in Preußen gerade von der finanziellen Seite her in Angriff genommen wurde und auch von ihr her schließlich gelang. Und im Grunde führten doppelte tiefgreifende Ursachen auf finanziellem Gebiete zu diesem Ausgang. Erstens lag es in der Natur der Dinge, daß eine Einheit der Staatsverwaltung immer mehr durch den Drang nach Einheit der Finanzen veranlaßt werden mußte, sobald die steigende geldwirtschaftliche Entwicklung darauf führte, alle Einnahmen auf denselben einheitlichen Nenner, das Geld, zu bringen. Ließen sich alle Einnahmen auf Geld reduzieren, so war eine Einheit des Budgets die notwendige Folge: und diese mußte, da alle Zentralverwaltungen finanziell unterstützt werden mußten, wieder zur Einheit dieser Zentralverwaltungen führen. Zweitens aber wurde mit steigender Geldwirtschaft und wachsender Unifikation der Einnahmen wie Ausgaben auf Geld erst eine wirkliche Kontrolle möglich. Diese Kontrolle erst sicherte zunächst der Finanzverwaltung bis in ihre untersten Instanzen hinein eine wirkliche sachliche Einheitlichkeit: und diese Einheitlichkeit wiederum mußte sich dann, da alle anderen Verwaltungen immer auch mit Geld zu tun hatten, allmählich auch auf diese übertragen. Diese Entwicklungsursachen sind nun gewiß allgemeiner Art; ihre Wirkungen kehren daher auch allenthalben wieder. Charakteristisch aber für den brandenburgisch-preußischen Staat