702 — Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. tärischer Kolonisation verdankt wurde, wie der Staat des Großen Kurfürsten noch ein Kriegerstaat gewesen war, von einem gewissen Standpunkte aus gleichsam ein auf den Besitz eines größeren Landes fundiertes militärisches Soldunternehmen, so war auch noch der Staat Friedrich Wilhelms J., wenn auch schon ein wirkliches Staatswesen, so doch in erster Linie ein Militärstaat. Darunter litten denn die inneren Reformen, litt die Finanzgebarung, nahm die ganze Verwaltung, ja das Königtum selbst einen vorzugsweise militärischen Charakter an; seit 1725 hat Friedrich Wilhelm ständig die Uniform eines Obersten seines Potsdamer Regimentes getragen. Aber lag nicht in dieser Einseitigkeit zugleich auch eine herbe Größe? Und bedeutete die Ausbildung einer für das Land exorbitanten Kriegsmacht nicht eine beständige an sich nicht ungesunde Bedrohung nicht bloß der Nachbarn, nein auch der ganzen hergebrachten Zustände und der morschen Ver— fassung des Reiches? Als Kriegerstaat ist Preußen schließlich zur Führerschaft der Nation berufen worden. Wie ganz anders hatte sich inzwischen Hsterreich fort— gebildet. Obwohl in zahlreiche Kriege verwickelt, von denen namentlich die Türkenkriege einen Teil gerade der kräftigsten Bevölkerung, vornehmlich Steiermarks, lange Zeit hindurch fast stärndig in Atem hielten, war es seiner ganzen Ver—⸗ gangenheit nach nicht an erster Stelle zum Militärstaat be— stimmt. Um so mehr hätte seine innere Entwicklung nicht von oben herab, wie die preußische, sondern von unten herauf, auf breiter sozialer Grundlage, erfolgen sollen. Waren nun aber in dieser Hinsicht seit dem 16. und 17. Jahrhundert, während all der Zeiten äußerer Konglomeration und eines vornehmlich durch den Widerstand gegen die Türken hervorgerufenen territorialen Wachstumes, die nötigen Schritte getan worden? Nach dem Siege der fürstlichen Gewalt über die alten Stände und den Uradel des Mittelalters, von dem früher erzählt worden ist!, sowie nach der Entwicklung einer 1S. oben S. 518 ff.