712 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapiten. 17. Jahrhundert mehr oder minder deutlich aufgestellt hatten; Ziele, denen wenigstens Karl VI. teilweise nachzuleben begann. Und gewiß gelang auf diesem Gebiete einiges. Die Zwischen—⸗ mauten fielen teilweise; der innere Handel belebte sich um ein weniges; der Außenhandel über die Ost- und Südgrenzen nahm zu unter dem Aufblühen Triests; auch in der Industrie machte man Fortschritte. Allein bezeichnend war, daß sich der Handel nicht der 1714 begründeten Staatsbank — mit der schönen amtlichen Bezeichnung „Universal-Bankal-Finanzen-Hkonomie-Demon⸗ stration“ — anvertraute. Er zog vielmehr die 1705 entstandene Wiener Stadtbank vor: es erschien den unterrichteten Zeitgenossen gleichsam unnatürlich, daß sich das Reich der Habsburger um Handel und Wandel bemühe. In diesem Zusammenhange rächte sich die einst von gegenreformatorischen und noch immer von ausschließlich katholischen Vorstellungen getragene Politik gegenüber dem Bürgertum: wo der zentrale Gedanke am feinsten und entscheidendsten mit den wichtigsten Tendenzen der sozialen Entwicklung zusammentraf, da verflüchtigte er sich. Daß unter solchen Umständen eine Politik österreichischen Weltverkehrs, wie sie Karl VI. eine Zeitlang zu treiben ver— suchte!, auch aus inneren Gründen scheitern mußte, versteht sich von selber. Es blieben also schließlich als zentralistisch wirkende Reichs— klammern nur die einfachen Mittel der äußeren Politik! Hier aber handelte es sich im Grunde wieder um zwei voneinander getrennte Gebiete: um das Reich und um das europäische Staaten⸗ system in dem Sinne, wie es vornehmlich aus dem Utrechter Frieden als ein System des Gleichgewichtes der Großmächte hervorgegangen war. Und da ist nun für den Bereich des ersten Gebietes vor allem Joseph J., aber auch Karl VI. die Anerkennung nicht zu versagen, daß sie die Stellung des Kaisers und damit Österreichs als der Reichsvormacht noch einmal stärker zu betonen versucht haben. Es ist eine Richtung, die namentlich Joseph J. sympathisch erscheinen läßt, so sehr S. oben S. 589 ff.