Waffengänge Osterreichs u. Preußens; Preußen europ. Großmacht. 723 Kaiser immer stärker das Bedürfnis, die von ihm geschaffene Erbfolgeordnung mit aller Gewähr zu umgeben, die ihren Bestand nach seinem Tode sichern konnte; und es hat etwas sonderbar Rührendes zu sehen, wie der Kaiser in dieser Hinsicht von Jahr zu Jahr Garantien aufhäuft: zum großen Teile papierene Garantien, an deren Wert er gleichwohl, merkwürdig genug im Zeitalter der Kabinettspolitik, tiefsten Herzens geglaubt — und doch reinsten Verstandes wieder gezweifelt zu haben scheint. Denn warum hätte er sie sonst so systematisch vervielfacht? Richtig war es gewiß, daß er zunächst die Zustimmung der einzelnen Länder des Reiches zu seiner Erbfolgeordnung nach—⸗ suchte: im Innern Hsterreichs mußte diese alsbald unbestritten sein, mußte man sich auch in sie eindenken und auf sie einrichten können. Die deutschen Erbländer, Böhmen, Mähren und Schlesien, nahmen nun die Pragmatische Sanktion im Jahre 1720, Ungarn nahm sie 1722 an!; den Schluß in der zu— stimmenden langen Länderreihe bildeten 1724 die niederländischen Provinzen. Aber darauf gewann Karl auch die Zustimmung von Spanien und Rußland (1725, 1726), von den wichtigsten deutschen Fürsten, so Brandenburg-Preußen, den drei geistlichen Kurfürsten, Braunschweig, Kurbayern und Kurpfalz, bis 1732 eine allgemeine Reichsgarantie folgte, ferner von England bereits 1731, und weiter von den Niederlanden, Frankreich, Sardinien und Sizilien. Es war eine stattliche Reihe von Garantieurkunden bis zum Jahre 1738. Und welche Mühe hatte es nicht gekostet, sie zu erringen! Die europäische und deutsche Diplomatie dieser Jahre ist voll von Minengängen und Breschen, die in diesem Papierkriege gelegt und geschlagen wurden, und wiederholt schien die Angelegenheit, zusammen mit Machtbestrebungen anderer Staaten, insbesondere den Auseinandersetzungen in Italien? und im Verlaufe des polnischen Erbfolgekriegs?, an den Rand eines allgemeinen Krieges zu führen. Aber war denn schließlich 1VBgl. schon oben S. 510 ff. 2 S. oben S. 588 ff. S. unten S. 727f.