724 Einundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel. nun wirklich eine europäische und eine deutsche Garantie von absoluter Sicherheit erreicht? Die von der Erbfolge aus— geschlossenen Töchter Kaiser Josephs J. hatten, die eine, Maria Josepha, den Kurfürsten Friedrich August II. von Sachsen, die andere, Maria Amalia, den Kurfürsten Karl Albert von Bayern geheiratet: natürlich unter Erbverzicht und unter schließlicher Gewährleistung auch der Pragmatischen Sanktion durch ihre Gemahle. Aber würden selbst solche Versprechungen endqültig binden? Das war die Frage. Diese aus all den Sorgen um die Anerkennung der Pragmatischen Sanktion entstehende und schließlich immer deutlicher zutage tretende Lage muß man sich an erster Stelle ständig und in ihren einzelnen Phasen vergegenwärtigen, will man die innere politische Geschichte der Nation in diesem Zeit⸗ raum und vor allem das Verhältnis Brandenburg-Preußens zu Österreich während seiner Dauer verstehen. In der Natur der Dinge lag es, daß sich zwischen den beiden deutschen Ostmächten ständige Eifersüchteleien ergeben mußten, sobald Brandenburg-Preußen zum Königreich erhoben worden war und die Hohenzollern sich nach außen fühlen lernten. Daher begannen die Zerwürfnisse schon unter König Friedrich J. und setzten sich dann, dem leidenschaftlicheren und härteren Charakter seines Nachfolgers entsprechend, unter Friedrich Wilhelm J. um so entschiedener fort. Im September 1721 kam es so weit, daß der kaiserliche Resident Berlin ver— ließ und der preußische aus Wien entfernt wurde: der Boden eines gegenseitigen Einvernehmens der beiden Mächte schien für lange zerstört. Da brachte die jülich-bergische Angelegenheit den Berliner Hof dem Wiener doch wiederum näher. Mit dieser aber hatte es folgende Bewandtnis. Der jülich-bergische Erbfolgekrieg! war, nach mehr als halbhundert⸗ jähriger Dauer, am 9. September 1666 durch einen endgültigen Vergleich dahin erledigt worden, daß die beiden streitenden Teile, Pfalz-Neuburg und Brandenburg, sich im Besitze der S. oben S. 455f.