Waffengänge Ofterreichs u. Preußens; Preußen europ. Großmacht. 725 damals von ihnen innegehabten Länder, also Cleve-Marks für Brandenburg, Zülich-Bergs für Neuburg anerkannten. Dann war Pfalz-Neuburg im Jahre 1685, mit dem Aussterben der Pfalz-Simmerner Linie, in den Besitz der Kurpfalz ein— getreten!: eine stattliche Reihe von Ländern am Rhein stand jetzt unter seiner Herrschaft. Allein nunmehr, um 1720 etwa, ging auch die Neuburger Linie ihrem Ende entgegen; und ihrem letzten Fürsten, Karl Philipp (1716 bis 1742), hatte damit die Linie Pfalz-Sulzbach in die Kurwürde zu folgen Aussicht. Aber desgleichen auch in die jülisch-bergischen Be— sitzungen am Niederrhein? Sie behauptete es; doch neben ihr meldeten sich die Hohenzollern als Erben, und auch der Kaiser glaubte einen Anspruch zu haben, denn er war der Sohn einer neuburgischen Prinzessin. Unter diesen Umständen hätte es zwischen sterreich und Preußen alsbald zu den schwersten Konflikten kommen können, hätte der Kaiser seinen Anspruch scharf betont. Allein das war nicht der Fall; im Grunde verwertete er ihn nur, um Preußen seine Beihilfe zu einem den hohenzollernschen An— sprüchen günstigen Ausgange wertvoller zu machen — gegen Anerkennung der Pragmatischen Sanktion seitens Preußens. Ehe indes diese Frage eingehender erörtert wurde, hatte Preußen schon im Jahre 1725 in dem Bündnis von Herren— hausen von Frankreich und England die Zusicherung erhalten, daß sie sich in der jülich-bergischen Angelegenheit für die hohenzollernschen Ansprüche interessieren würden. Jetzt nun, im Jahre 1726, kam es zu Wusterhausen zu einer Ver— einbarung zwischen Österreich und Preußen, wonach dieses, wie gesagt, die Pragmatische Sanktion anerkannte, jenes aber dem Könige von Preußen das Einsetzen aller seiner Bemühungen zur Erwerbung von Berg und Ravensiein versprach, während der König seine Ansprüche auf Jülich aufgab. Und als es sich zeigte, daß sterreichs Bemühungen in der stipulierten Richtung erfolglos blieben, wurde der Wusterhausener durch S. oben S. 496.