726 Einundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel. einen Berliner Vertrag, vom 23. Dezember 1728, ersetzt, in welchem der Kaiser dem Könige versprach, ihn in seinen Ab⸗ sichten, sowohl Berg als auch Jülich zu erwerben, zu unter⸗ stützen — wogegen Friedrich Wilhelm J. dem Kaiser die Förde— rung seiner Reichspolitik in Regensburg, die Garantie der Pragmatischen Sanktion und die Wahl des künftigen Gemahls der Prinzessin Maria Theresia zum Kaiser, falls dies ein deutscher Prinz sein werde, zusagte. Es war die engste Verbindung der Häuser Habsburg und Hohenzollern, die denkbar war, wenn man nicht so weit gehen wollte, die künftige Vermählung des Kronprinzen Friedrich, des späteren Königs Friedrich des Großen, mit Maria Theresia in Aussicht zu nehmen: ein Plan, der um diese Zeit von einer Partei des Wiener Hofes ganz ernstlich betrieben wurde. War nun aber bei den großen sachlichen Gegensätzen an— zunehmen, daß ein so intimes Verhältnis von Dauer sein werde? König Friedrich Wilhelm J. war, wie noch mancher seiner Nachfahren, im ganzen voll alten Reichsrespektes und darum sehr geneigt, dem Kaiser zu geben, was des Kaisers war; der Kaiser dagegen mußte das Verhältnis zu Brandenburg-Preußen seinem ganzen Wesen nach kühler ansehen, und tatsächlich hatte er sich für die Erwerbung Jülichs und Bergs keineswegs in dem Grade klar gebunden, wie das der Anschauung, fast möchte man sagen dem Glauben Friedrich Wilhelms entsprach. Aus dieser zunächst anscheinend geringfügigen Abweichung der Ansichten und Neigungen entwickelte sich nun im Laufe der dreißiger Jahre ein Zustand, der schließlich auf beiden Seiten in bitterer Enttäuschung und schwerem Zwiste endete. Im Anfange des vierten Jahrzehntes hatte sich Friedrich Wilhelm ganz auf die habsburgische Seite gestellt: mit welchem Eifer hat er nicht die Bestätigung der Pragmatischen Sanktion durch das Reich betrieben! Man glaubt ihn selbst sprechen zu hören, wenn es in der brandenburgischen Denkschrift, die für den Regensburger Beschluß mit entscheidend war, heißt: „daß ein jeder Deutschpatriotisch gesinnter Fürst, welcher es mit sich selbst, wie auch mit des Deutschen Reiches Wohlfart,