Waffengänge Osterreichs u. Preußens; Preußen europ. Großmacht. 757 Friedrich dem Großen, der die Einheit seines Staates weit mehr noch als seine Vorgänger eben auf den Adel zu stützen gesucht hat. Es ist eine Erscheinung, die der Gesamtstaatsidee der Kaiserin von vornherein einen moderneren Zug, etwas Demokratischeres gleichsam verlieh, das übrigens auch mit ihrer Art sich persönlich zu geben und zu regieren harmonierte: und die späteren radikalen Reformen Josephs II. haben darin einen, wenn auch erst schwach vorbereiteten Boden und einen gewissen historischen Anhalt gefunden. Klar aber war, daß die Kaiserin nach alledem zur ent⸗ schiedensten Betonung ihrer Regierungsrechte entschlossen sein mußte, wie sie nur in der Durchbildung einer wirklichen Zentralverwaltung verwirklicht werden konnten. Hauptaufgabe war hier, nachdem eigentlich schon seit dem 16. Jahrhundert Finanzen und Heerwesen in Hofkammer und Kriegsrat zu selbständigen, den Herrschern gleichsam persönlich zugeteilten Amtern erwachsen waren, endlich einmal die eigentliche innere Verwaltung zu organisieren. Die Kaiserin griff diese Aufgabe alsbald radikal an, indem sie zunächst, durch Schaffung einer Obersten Justizstelle im Jahre 1749, wenigstens in der Zentrale die Trennung von Rechtspflege und Verwaltung durchsetzte. Die Verwaltung aber wurde weiterhin an der Zentrale dadurch — EDD— höhmischen und österreichischen, zunächst eine einzige Behörde, »as Directorium in politicis et cameralibus, eingerichtet wurde. Doch war dies nicht die letzte Lösung des Problems. Vielmehr trat an die Stelle des Direktoriums seit 1761 die Vereinigte österreichisch-böhmische Hofkanzlei, der im allgemeinen die Geschäfte eines Ministeriums des Inneren zufielen, nachdem 'hm schon vorher, seit 1758, die Staatskanzlei als eigentliches Reichsministerium für die Fragen der obersten Polizei, der Entwicklung des Staatskredits, der Behandlung der kirchlichen Angelegenheiten und andere Materien zur Seite getreten war. Und auch damit, wie mit dem 17060 eingesetzten Staatsrat für die höchsten politischen Geschäfte war an sich noch keine virkliche Vereinheitlichung der Geschäfte, etwa gar nach heutigen