762 Einundzwanzigstes Buch. Viertes Kapitel. staatlichen Aufgaben, doch vor allem für den Schutz des Reiches nach außen notwendig war. Denn die kriegsdurchtobten Jahr— zehnte und Menschenalter des Absolutismus waren noch keines⸗ wegs zur Rüste gegangen; noch beherrschten fürstlicher Ehrgeiz und Kabinettsintrige die politische Welt. Innerhalb der deutschen Zustände blieb dabei auch nach Beendigung des zweiten schlesischen Krieges das Verhältnis Hsterreichs und Preußens zueinander das entscheidende Moment. Nicht als ob sterreich und Preußen später wie früher von speziell nationalen Gesichtspunkten aus gehandelt hätten; auch ein zur Zeit des Dresdner Friedensschlusses rasch hingeworfener Gedanke Friedrichs, die Kurhöfe von Dresden, München, Mannheim und Bounn zu einer Einung unter preußischer Spitze zusammenzufassen, darf schwerlich in diesem Sinne gedeutet werden. Aber da die beiden Ostmächte nun ohne Zweifel die weitaus bedeutendsten deutschen Mächte überhaupt waren, so lag eben von diesem rein dynamischen Gesichtspunkte aus in ihrem gegenseitigen Handeln die Zukunft Deutschlands be— schlossen. Und hier wollte es nun das Schicksal, daß die mannigfachen Versuche der Einigung beider, die unternommen wurden, immer wieder an gegenseitigem Mißtrauen und vor allem an dem echt frauenmäßigen Haß der Kaiserin-Königin scheiterten. Denn für sie blieb es im Grunde Axiom, daß der „böse Mann“ in Berlin von Gott durch Wiederabnahme Schlesiens gestraft werden müsse; für Schlesien war sie darum andere Gebietsteile, italienische, niederländische, zu opfern bereit: und diese Grundstimmung beherrschte die österreichische Politik bis mindestens zum Hubertusburger Frieden. Friedrich anderseits war diese Stimmung wohl bekannt: und so hieß es für ihn toujours en vedéètte. Die Stellung, die der König von Preußen von diesem Standpunkte aus nahm, war, unter Fortdauer eines 1741 mit Frankreich geschlossenen Bündnisses, die einer möglichst gleich— mäßigen Neutralität zwischen den rivalisierenden Westmächten England und Frankreich, von deren gegenseitigem Verhältnisse