Waffengänge Osterreichs u. Preußens: Preußen europ. Großmacht. 815 Hand begriffen. Sollte das nun Österreich, nach seinen Ver— lusten an Preußen, ruhig mit ansehen? Wie schon Karl VII. von Bayern aus versucht hatte, den Besitz der beiden mächtigsten Fürstengeschlechter des Südens, der Habsburger und der Wittelsbacher, unter einem Zepter zu vereinigen, so versuchte es jetzt, von Österreich aus, Kaiser Joseph. Karl Theodor von der Pfalz war kinderlos; er kümmerte sich wenig um das Nachfolgerecht, das eine Pfalz-Zweibrückner Nebenlinie nach ihm geltend machen konnte: und so gelang es der österreichischen Politik, ihn, Anfang 1778, zu einem Ver— trage zu bewegen, indem er einen Erbanspruch Osterreichs auf alle jene bayrischen Gebiete anerkannte, die Herzog Wilhelm von Bayern auf Grund einer Teilung von 1353 besessen hatte — nach österreichischer Auslegung gehörte dazu namentlich ein großer Teil von Niederbayern —, weiterhin die Herrfchaft Mindelheim abtrat und das Recht der Krone Böhmen zur Einziehung der böhmischen Lehen in der Oberpfalz zuließ. Zur Abrundung der damit anerkannten zsterreichischen Rechte wurde weiter ein Landesaustausch vor⸗ behalten, in dem Kaiser Joseph, eventuell unter Dreingabe noch vorhandener vorderösterreichischer Besitzungen am Oberrhein, vielleicht auch Limburgs, Luxemburgs und der österreichischen Anwartschaft auf Württemberg, womöglich ganz Ober— und Niederbayern östlich einer Linie von dem böhmischen Wald— münchen bis Donauwörth zu erhalten hoffte. Und schon am 16. Januar 1778 rückten 10000 Hsterreicher zur Besitzergreifung in die abgetretenen Gebiete ein: ohne daß zunächst ein Widerspruch erfolgte: „Alle Welt scheint ruhig und zufrieden,“ konnte der Kaiser noch Ende Januar schreiben. Allein bald zeigte sich, daß man mit dem Widerspruch Preußens zu rechnen hatte. Noch vor dem Tode Marimilian Josephs, doch wohl sicher schon in Erwartung der bayrischen Erbfolgefrage hatte Osterreich Preußen durch Untergrabung seiner europäischen Machtstellung zu schwächen gesucht. Da in dieser Zeit und 589 *