818 Einundzwanzigstes Buch. Viertes Napitel. treten. Jetzt nun, am Schlusse des Feldzugsjahres, rief Hsterreich die Vermittlung Frankreichs an, und Frankreich nahm sie an unter der Bedingung, daß mit ihm zugleich auch Rußland vermittle. Darauf kam es zu einem lebhaften Hin und Her von Verhandlungen, und endlich einigte man sich auf einem Kongreß zu Teschen an der Elbe am 13. Mai 1779, dem Geburtstage der Kaiserin Maria Theresia, darauf hin, daß sterreich nur einen kleinen Teil Bayerns, das Innviertel, erhalten, und daß das Erbrecht des Pfalzgrafen von Zweibrücken sichergestellt werden sollte. Die Bürgschaft des Friedens aber übernahmen die beiden vermittelnden Großmächte Frankreich und Rußland: ein Umstand, der Rußland das Recht einer verwandten Ein— mischung in die deutschen Angelegenheiten eröffnete, wie es Frankreich schon seit 1648 besaß, und im Grunde besagte, daß Friedrich dem Großen eine Ordnung der eigenen, deutschen Ver— hältnisse in seinem Sinne doch nicht völlig ohne fremde Hilfe gelungen war. Freilich: die Zeitgenossen sahen diese Lücke in den Er— folgen des Königs nicht. Ihre Meinung sprach vielleicht am besten, wenn auch emphatisch, die geistreiche Marie Antonie von Sachsen aus, die mit Friedrich dem Großen und Maria Theresia zugleich im Briefwechsel stand: „Man dachte 1777, daß Friedrich, Sieger in drei Kriegen, Gesetzgeber und Vater seiner Völker, sich höher nicht erheben könne ... Bis dahin hatte er vornehmlich für die Seinen gekämpft; jetzt kämpfte er für die anderen; er wurde der uneigennützige Schiedsrichter in den Händeln der Herrscher, das Werkzeug der obersten Gerechtigkeit, welche die Nationen richtet.“ Aber waren mit diesem entschiedenen Einschreiten Friedrichs die Ausdehnungsgelüste des jungen Kaisers nun wirklich be— seitigt? Friedrich glaubte es nicht, so sehr er wußte, daß Maria Theresia bis zum letzten Atemzuge jeder Verwirklichung dieser neuen, fast abenteuerlichen Phase der österreichischen Politik widerstehen würde. Aber 1780, mit dem Tode der Kaiserin, fiel diese Hemmung hinweg.