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        <title>Neuere Zeit</title>
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            <surname>Lamprecht</surname>
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      <div>10 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
linie auszeichnete. Als indessen im Jahr 1705 Georg Wilhelm 
von Celle gestorben war und damit dessen Lande an die jüngere, 
hannoversche Linie des Luneburger Hauses fielen, in welcher 
inzwischen, nach Ernst Augusts Tode, dessen Sohn Georg 
Ludwig zur Regierung gelangt war, da legte sich der Wider⸗ 
stand: denn einmal entfielen ihm die Momente persönlicher 
Abneigung gegen den verstorbenen Ernst August, und dann 
erschien jetzt die neue Kurwürde mit einem Besitze ausgestattet, 
der sie tatsächlich über die Höhe bloß fürstlichen Daseins 
hinaushob. Und so wurde denn Georg Ludwig im Jahre 
1708 endlich mit gültigem Reichsschlusse in das Kurfürsten⸗ 
kollegium aufgenommen. 
Es war in einer Zeit, in der dem neuen Kurfürsten und 
seinem Hause schon längst eine weitere, noch höhere Aussicht 
winkte. Sie führte, wie schon früher erzählt worden ist!, nach 
England. Und wenige Jahre später verwirklichte sie sich. Als 
die Königin Anna von England am 1. Augst 1714 gestorben 
war, folgte ihr Georg Ludwig als König Georg J., und auf 
lange Zeit war damit die Personalunion zwischen dem Groß⸗ 
britannischen Reiche und Hannover besiegelt. 
Es war ein zweifellos glückliches Aufsteigen der hannover⸗ 
schen, der Lüneburger Welfen. Aber fragt man sich, was es 
in seiner letzten Entwicklungsstufe für Deutschland bedeutete, 
so wird die Antwort nicht ohne weiteres freudig lauten können. 
Ja wenn Hannover die Hauptmacht in dem neuen Verbande 
geblieben wäre, wie dies anfangs die hannoverschen Welfen 
noch für möglich, ja waährscheinlich hielten. Aber davon war 
natürlich nicht die Rede. Neigten auch englische Staatsmänner 
der Zeit zu der Ansicht, daß sich die englische Politik der nächsten 
Folgejahre viel zu sehr durch Rücksichten auf Hannover be— 
stimmen lasse, so nahm doch tatsächlich England das deutsche 
Stammland seines Königshauses immer mehr ins Schlepptau: 
bis es, seit den Zeiten etwa Georgs III., zu nichts als einer 
festländischen Sukkursale des Inselreiches hinabsank. 
S. oben S. 564f.</div>
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