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        <title>Neuere Zeit</title>
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            <surname>Lamprecht</surname>
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      <div>684 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
geknüpft: aber freilich in dem Sinne, daß sie damit zugleich 
ganz den ständischen Charakter verloren hatte und rein staatlich, 
fürstlich geworden war. 
Der entscheidende Anstoß lag dabei bezeichnenderweise in 
militärischen Verhältnissen. 
In den Söldnerheeren des 17. Jahrhunderts hatten sich 
durchweg neben den Kommandeuren, die ja ihre Truppen 
selbst aufstellten, Kommissare als Vertreter der Fürsten be— 
funden: sie musterten und kontrollierten die Truppen, ver— 
eidigten die Offiziere, standen mit dem Fürsten in beständigem 
Berichts- und Befehlsaustausch und hatten namentlich die 
Verpflegung unter sich. Über mehreren Kommissaren im selben 
Heere pflegte dann, dem Feldmarschall zur Seite, ein Ober—⸗ 
kriegskommissar zu stehen. 
Diese Einrichtung galt nun auch für die brandenburgischen 
Truppen, und sie war auch beibehalten worden, als diese 
zum stehenden Heere wurden. Und so gab es denn jetzt 
einen Generalkriegskommissar in Berlin, weiterhin Ober—⸗ 
kommissare für die einzelnen Länder und unter ihnen noch 
für jeden Verpflegungskreis, jeden Intendanturbezirk einen 
einfachen Kriegskommissar!. In dieser Stellung, fast nur 
militärisch tätig, blieb nun diese Beamtengruppe bis zum 
Jahre 1688. Von da ab aber traten für sie zugleich ganz 
andere Pflichten auf: sie hatten für die steuerliche und fiskalische 
Sicherheit erst der militärischen Verpflegungseinnahmen, dann 
aber der Staatseinnahmen überhaupt zu sorgen. Sie revidierten 
daher die Kataster und Matrikeln, nahmen Rechnungen ab, 
kontrollierten und regulierten die Akzise — kurz wurden all—⸗ 
mählich zu einer Landessteuer- und Polizeibehörde. Ja noch 
mehr: sie dirigierten die Steuern der einzelnen Landstände, 
noch ehe sie in deren obersten Kasten einpassierten, in ihre 
Verwaltung und begannen dadurch die landständische Steuer⸗ 
verwaltung, das Palladium der Stände, zu beseitigen und zu 
ersetzen. 
S. oben S. 661f.</div>
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