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        <title>Neuere Zeit</title>
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            <surname>Lamprecht</surname>
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      <div>Die nordd. Staaten u. d. nord. Krieg; Entwickl. d. preuß. Königtums. 701 
erst mit der Begründung der theresianischen Ritterakademie und 
der Berufung Justis (1750) sowie Josephs von Sonnenfels 
(1763) begonnen. 
Von dieser Seite her trat dann der König auch der 
Reform des Justizwesens nahe. Hier war für die Gerichts⸗ 
organisation schon ein bedeutungsvoller Fortschritt unter 
Friedrich J. mit der Errichtung eines Oberappellations— 
gerichts in Berlin (1703) gemacht worden: es war oberste 
Instanz für alle hohenzollernschen Lande mit Ausnahme der 
Mark und Preußens, fur welche das Kammergericht in Berlin 
und ein Königsberger Oberstes Gericht die letzten Instanzen 
bildeten. Allein nicht diese Seite der Dinge bildete Friedrich 
Wilhelm J. aus: er faßte die bestehenden Probleme tiefer. 
Diese liefen im Grunde darauf hinaus, daß einmal kein 
gutes Justizpersonal vorhanden war, auf das hin eine wirklich 
einschneidende Reform der Gerichtsverfassung hätte begründet 
werden können, und daß weiter die Einheit des materiellen 
Rechts fehlte, die einem einheitlich durchgebildeten Personal 
Einfluß auf jedes Gebiet des Staates verschafft hätte. Reform 
der juristischen Vorbildung also in dem Sinne, daß alle 
Richter fortan rechtsgelehrt sein sollten, Durchbildung einer 
rationellen Gerichtsverfassung und Einführung eines allgemeinen 
Landrechts wurden zu den Hauptforderungen des Königs. 
Er hat sie alsbald im Beginn seiner Regierung aufgestellt: 
aber wenig davon kam zur Durchführung. Die Schwierigkeiten 
waren, trotzdem, daß der König in Samuel von Cocceji einen 
trefflichen Berater fand, unübersteiglich; und erst Friedrich der 
Große hat auf diesem Gebiete durchgreifend zu wirken gewußt. 
IV. 
Überschaut man die innere Entwicklung des brandenburgisch⸗ 
preußischen Staates von 1640 bis 1740, in dem Jahrhundert 
des Großen Kurfürsten und Friedrich Wilhelms J., als ein 
Ganzes, so wird man gewiß nicht alle Eindrücke mit ungeteilter 
Befriedigung aufnehmen. Es bleibt kein Zweifel: wie schon 
die Germanisation der Mark im Mittelalter wesentlich mili— 
Lamprecht, Deutsche Geschichte. VII. 2. 45</div>
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